Gelsenkirchen. Sein ungeborenes Kind musste weg. Weil seine Freundin aber eine Abtreibung ablehnte, schritt der Bochumer Internist Dr. Z. M. (54) selbst zur Tat und versuchte das Kind durch zwei Abtreibungspillen zu töten. Dafür bekam er elf Monate Haft mit Bewährung, nun ist er seine Zulassung los.
Sein ungeborenes Kind musste weg, koste es was es wolle und weil seine Freundin eine Abtreibung rundweg ablehnte, schritt der Bochumer Internist Dr. Z. M. (54) zur Tat und versenkte die erste Abtreibungspille heimlich im Kaffee der Freundin. Als diese Tablette jedoch lediglich Unterleibsschmerzen bei der 34-jährigen Schwangeren auslöste, legte der Mediziner tags darauf noch einmal nach und versuchte ihr bei einem Schäferstündchen eine zweite Pille nunmehr vaginal einzuführen.
Diese zweite Pille wurde von der Frau kurz darauf zwischen den Laken entdeckt. Sie stellte den Freund zur Rede und hörte so auch vom ersten Versuch. Als plötzliche Blutungen einsetzten, fuhr sie in absoluter Panik ins Krankenhaus. Das Baby überlebte.
Eine neue Seifenoper? Mitnichten: Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fand nämlich jetzt ein Verfahren um den Widerruf der Approbation dieses Mediziners statt, dem die zuständige Bezirksregierung nach dieser Geschichte die charakterliche Eignung zum Arzt absprach.
Die Friseurgesellin hatte damals die Ärzte im Krankenhaus sofort über die beiden Pillen informiert, mit denen das Baby getötet werden sollte. Eine Urinprobe wies tatsächlich noch Rückstände der ersten Abtreibungspille (im Kaffee) auf.
Anzeige bei Staatsanwaltschaft
Monate später erstattete die junge Frau Anzeige bei der Bochumer Staatsanwaltschaft. Ihr Freund hatte sich längst einer anderen zugewandt, die ebenfalls ein Kind von ihm erwartete, die er heiratete.
Dr. M. bestritt die Vorwürfe, sprach von Rache einer sitzengelassenen Freundin. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren kurz darauf ein. Erst nach einer Beschwerde der werdenden Mutter bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, nahmen die Bochumer die Ermittlungen wieder auf.
Und dabei kam dann heraus, dass Dr. M. vor seinen eigenen Abtreibungsversuchen auch noch einen augenscheinlich sehr hilfsbereiten Kollegen, Dr. V., eingeschaltet hat, damit die Friseurin endlich das Baby selbst abtreibe. Dr. V. untersuchte die Frau und teilte ihr mit, sie werde ein schwerbehindertes Kind bekommen, das sie sofort abtreiben sollte.
Völlig verzweifelt ließ die werdende Mutter diese Untersuchung im Krankenhaus wiederholen. Da stellte man fest: Das Baby ist pumperlgesund! Und es überlebte wenig später sogar noch die direkten Anschläge des Arztes.
Elf Monate Haft mit Bewährung
Dr. M. wurde ein Jahr später angeklagt. Er scheute die Öffentlichkeit, erbat einen Strafbefehl, den er auch bekam: elf Monate Haft mit Bewährung.
Dieser Strafbefehl war nun Grundlage für den Widerruf der Approbation durch die Bezirksregierung. Man traf sich deshalb jetzt in Gelsenkirchen. Aber wie schon zuvor im Strafverfahren und beim Versuch der Bezirksregierung, mit dem Arzt direkt ins Gespräch zu kommen, zeigte der Mediziner auch in Gelsenkirchen allen die kalte Schulter und blieb daheim. Er sei erkrankt, teilte sein Anwalt mit.
Und wieder war die Rede von Intrige einer sitzengelassenen, schwangeren Freundin, die mehr Unterhalt als ihr zusteht gefordert habe. Hinweise des Gerichts, wonach im Strafbefehl Fakten festgeschrieben sind, von denen der Arzt nicht wieder herunter kommt, wurden nicht gelten gelassen: Der Arzt hätte den Strafbefehl nur ohne Widerrede akzeptiert, um nicht mit einem öffentlichen Verfahren belastet zu werden.
Seine Praxis soll Dr. Z.M. inzwischen verkauft haben und nur noch als Vertreter von anderen niedergelassenen Ärzten arbeiten. Das dürfte nun auch nicht mehr möglich sein, denn das Verwaltungsgericht sorgte jetzt dafür, dass er seine Zulassung los wird. „Ein solches Verhalten trifft den Kernbereich ärztlicher Tätigkeit." (Az.: 7K 49/08).