Gelsenkirchen. . Die Stadtwerke Gelsenkirchen erlauben das Tragen der Schwimmanzüge. Im Gesundheitspark Nienhausen achtet man auf eng anliegende Badekleidung.

  • Geachtet wird aber darauf, dass der Badedress der Muslimas aus echtem Schwimmstoff ist
  • Stadtwerke-Sprecherin Sabine Haas, sagt, es gebe keine Überlegungen, Burkinis zu verbieten
  • Im Revierpark Nienhausen wurde ein Burkini-Verbot bisher noch nicht näher diskutiert

Während in Lünen das Schwimmen im Bad der Stadtwerke im Burkini aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht mehr erlaubt ist, schließen sich die Gelsenkirchener Schwimmbäder dieser Regelung nicht an. Das Tragen eines Ganzkörper-Schwimmanzugs ist hier bislang nicht verboten.

„Bei uns ist das Schwimmen im Burkini erlaubt“, sagt Sabine Haas, Sprecherin der Stadtwerke, die u.a. das Bad im Sportparadies sowie das Jahnbad betreiben. Aus Religionsdebatten – Burkinis werden hauptsächlich von Muslimas getragen – hielten sich die Badbetreiber raus.

Allerdings achte man in den Bädern der Stadtwerke genau darauf, dass es sich um Burkinis aus echtem Schwimmstoff handele. „Es gibt keine Überlegungen, diese Regeln zu ändern und ein Burkini-Verbot auszusprechen.“

Sicherheit und Hygiene sind wichtig

Im Revierpark Nienhausen gibt es keine direkte Regel, wie mit Besuchern, die einen Burkini im Bad tragen, umgegangen wird. „Vielmehr haben wir Hinweise, wie eine korrekte Badekleidung aussieht und richten uns dabei an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“, sagt Parkleiter Franz Dümenil. Eng anliegend muss diese demnach sein.

„Bei uns steht die Sicherheit an oberster Stelle“, betont er. Daher würden Badegäste, die weitwehende Kleidung an hätten, aus Sicherheitsgründen auch schon mal des Wellenbades verwiesen. „Unsere Fachangestellten müssen gewährleisten, dass kein Unfall geschieht. Bei wehender Kleidung besteht die Gefahr, dass sich irgendwo verheddert werden kann.“

Aber auch aus hygienischen Gesichtspunkten sei ein Burkini nicht unkritisch. „Uns ist wichtig, dass die hygienischen Voraussetzungen gewährleistet sind und keine Unterwäsche unter den Burkinis getragen wird“, betont der Parkleiter. Dabei komme es ab und an auch zu kniffligen Situationen, in denen eine Unterscheidung schwer falle, ob diese Voraussetzungen erfüllt werden.

Im Gesundheitspark Nienhausen schwimmen nicht viele Frauen im Burkini

Die Stadtwerke appellieren hingegen an die Vernunft der Burkini-Trägerinnen und: „Wir gehen davon aus, dass unter den Anzügen keine Unterwäsche getragen wird, ebenso wie wir auch davon ausgehen, dass Badegäste unter ihrer Badehose oder dem Badeanzug keine Wäsche tragen“, sagt die Stadtwerke-Sprecherin.

Bisher sei ein Burkini-Verbot noch nicht näher diskutiert, nach Ende der Freibad-Saison möchte sich die Geschäftsführung des Revierparks aber auch mit dieser Frage beschäftigen. Allerdings seien nicht viele Besucher dabei, die im Nienhauser Park im Burkini schwimmen gehen. Das sieht in den Bädern der Stadtwerke anders aus: „Wir haben einige Besucher, die Burkinis tragen“, so Haas. Andere Badbesucher würden sich ab und an über das Tragen der Ganzkörper-Badeanzüge beschweren aber: „Dies geschieht häufig aus Unwissenheit, dass es sich dabei um spezielle Schwimm-Burkinis handelt“, erklärt Haas.