Gelsenkirchen/Essen. Weil er ihr Auto rauben wollte, soll ein 51-Jähriger eine Frau mit einem Butterfly-Messer erstochen haben. Der Mann hatte sich nach der Tat gestellt.

Ein 51-jähriger Gelsenkirchener muss sich ab der kommenden Woche vor dem Landgericht Essen wegen Mordes und versuchten schweren Raubs verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 26. Februar dieses Jahres in einem Hotel in Gelsenkirchen eine 56-Jährige getötet zu haben. Das Motiv des 51-Jährigen sei dabei gewesen, auf diese Weise an das Auto der Frau zu kommen. Der Mann hatte sich nach der Tat in einem Hotel in Bahnhofsnähe in einen Zug gesetzt und sich am Düsseldorfer Hauptbahnhof schließlich bei der Bundespolizei gestellt. Im Anschluss führte er die Ermittler an den Tatort. In seinen Vernehmungen legte der 51-Jährige später ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aus Heimtücke gehandelt habe und um den Raub des Wagens erst zu ermöglichen, der letztlich scheiterte.

Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung vor der Tat

Laut Anklage war der 51-Jährige vor der Tat in seine Heimatstadt zurückgekehrt. Er kam aus Bremen, wo seine Existenz zerrüttet, er beruflich und privat gescheitert war, verlassen von Frau und Kindern, arbeitslos, pleite. Zuletzt stand die Räumung seiner Wohnung in dem Stadtstaat an, vor der er nach Gelsenkirchen floh. Zwei Tage vor dem Mord soll er auf Kontaktseiten im Internet auf sein späteres Opfer gestoßen sein. Die aus Gelsenkirchen kommende 56-Jährige besuchte den Mann im Hotel. Gegen Bezahlung kam es zum Geschlechtsverkehr.

Am Tag darauf soll der Mann dann seinen Mordplan gefasst haben. Am Nachmittag des Tattags trafen sich beide erneut, hatten wieder Geschlechtsverkehr. Dann soll der 51-Jährige die Frau erst gewürgt und dann insgesamt sechsmal mit einem sogenannten Butterfly-Messer auf sie eingestochen haben. Erfolglos suchte er danach deren Sachen nach dem Autoschlüssel ab. Den hatte die 56-Jährige allerdings gar nicht dabei, weil sie von ihrem Mann ins Hotel gebracht worden war. Tragisch: Der dürfte sich zum Tatzeitpunkt nicht weit vom Ort des Geschehens befunden haben.

Seit seiner Festnahme am Tattag sitzt der 51-Jährige in Untersuchungshaft. Für den am Montag beginnenden Prozess hat das Gericht vorerst vier Verhandlungstage angesetzt. Die Tochter des Opfers wird an der Verhandlung als Nebenklägerin teilnehmen.