Gelsenkirchen. Stadt Gelsenkirchen konnte sich mit ihren Argumenten auch vor dem LAG Hamm nicht durchsetzen. Jetzt warten die Parteien auf das schriftliche Urteil.
Die außerordentliche Kündigung des ehemaligen stellvertretenden Jugendamtsleiters Thomas Frings ist unwirksam, das Berufungsverfahren der Stadt Gelsenkirchen vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm abgewiesen, eine Revision nicht möglich. Es sei denn, die Stadt würde versuchen, das Verfahren über den Weg der Nichtzulassungsbeschwerde fortzusetzen.
Frings, der im Sog des Monitor-Berichts „Mit Kindern Kasse machen“ am 18. Mai 2015 eine Verdachtskündigung erhalten hatte, gegen die er in erster Instanz beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen mit Erfolg geklagt hatte, folgte den Worten des Vorsitzenden Richters Limberg gestern mit unbewegter Mine. Dabei, sagte er nach Schluss der Verhandlung, habe er die ganze Zeit gehofft, dass das Verfahren so ausgehe. Wörtlich meinte der 59-Jährige: „Ich freue mich, dass das nach 13 Monaten zu Ende ist. Das war keine angenehme Zeit. Auch durch die gesamte Begleitung.“
Wie es jetzt weiter geht? Frings Anwalt Dr. Uwe Klima sagte: „Wir müssen uns jetzt an einen Tisch setzen.“ Allerdings wollen die Parteien erst das schriftliche Urteil samt Begründung abwarten.
"Es geht Herrn Frings auch um seine Reputation"
In der kurzen, mündlichen Begründung sagte Richter Limberg, die Verdachtskündigung sei nicht gerechtfertigt. Ein Verdacht müsse durch eine konkrete, dringende oder erdrückende Tatsache begründet sein. Auch eine Verletzung von Frings Amtspflichten sah der Richter nicht gegeben. Das wäre, so Limberg, dann zu bejahen, wenn Frings etwa ein Kind im St. Josef-Heim untergebracht hätte, für das gar kein Unterbringungsgrund bestanden habe. Auch eine gezielte Überbelegung des Kinderheims St. Josef durch aktive Mitwirkung von Thomas konnte das Gericht nicht feststellen. Und beim Thema Interessenkollision Jugendamt/Neustart Kft Pécs kam das Gericht zu der Einschätzung, es sei ja durch die Anträge auf Nebentätigkeit mit offenen Karten gespielt worden. Vielleicht hätten Wissmann und Frings sagen können, an wen sie die Gesellschafteranteile übertragen hätten (Thomas Frings an seinen Bruder, Alfons Wissmann an seine Ehefrau). „Die Stadt hat aber auch nicht gefragt, an wen die Anteile abgegeben wurden“, so Richter Limberg.
Zu Beginn der Verhandlung hatte er eine gütliche Einigung in den Raum gestellt: ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (also Dezember 2015) plus Abfindung X. Frings Anwalt Klima sagte dazu nein. „Es geht Herrn Frings auch um seine Reputation nach 33 Jahren Mitarbeit.“
Ein echter Neustart - Ein Kommentar von Inge Ansahl
Wie geht das Arbeitsverhältnis weiter? Das hat auch Richter Limberg laut gedacht: Man könne sich nicht gut vorstellen, dass so ein Arbeitsverhältnis nach den Vorkommnissen, die durch den Monitor-Bericht aufgeploppt sind, gedeihlich sein könne. Da ist was Wahres dran. Die Fronten sind verhärtet. Das wurde auch in der Verhandlung vor dem LAG deutlich. Die Stadt hatte sogar noch wenige Wochen vor dem Berufungsverfahren schriftliche Details zur Untermauerung der Kündigung von Frings nachgereicht.
Was bleibt unter dem Strich? Zynisch gesprochen: ein Neustart. Die Parteien werden sich aufeinander zubewegen müssen. Wenn die Stadt für sich eine positive Erkenntnis aus dem Verfahren Frings ziehen kann, dann die: Die nimmermüden Kritiker am Aufhebungsvertrag mit Alfons Wissmann (ohne goldenen Handschlag!) werden nun vielleicht verstummen.