Feuer in Flüchtlingsheim - Polizei geht von Fahrlässigkeit aus
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Gelsenkirchen. Brandermittler in Gelsenkirchen haben weder Hinweise auf einen technischen Defekt, noch für eine Brandstiftung der Traglufthalle von außen gefunden.
Drei Tage nach dem Feuer in einer als Flüchtlingsunterkunft genutzten Traglufthalle in Gelsenkirchen geht die Polizei von Fahrlässigkeit aus. Aus den Ermittlungen am Brandort hätten sich weder Hinweise auf einen technischen Defekt als Brandursache, noch für eine Inbrandsetzung der Traglufthalle aus dem Außenbereich heraus ergeben, so die Polizei am Donnerstag.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand gehen die Ermittler davon aus, dass "die Ursache für das Feuer eine fahrlässige Inbrandsetzung im Inneren der Traglufthalle" war. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.
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