Gelsenkirchen. Weil er geblitzt wurde, soll ein Polizist eine Einsatzfahrt erfunden haben. Ein Gericht verurteilte ihn wegen Vortäuschens einer Straftat.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen sprach ihn frei. Doch das Landgericht Essen glaubte dem 36 Jahre alten Gelsenkirchener Polizisten nicht. Es verurteilte ihn wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro (80 Tagessätze zu 40 Euro).
Am 1. September 2014 war der Polizist auf dem Weg von seinem Wohnort Gladbeck zum Dienst in Gelsenkirchen. Um 6.46 Uhr raste er in den Radar an der Einmündung „Im Gewerbepark/Heimannstraße“ in Bottrop. Deutlich zu schnell war er für die innerörtliche Straße: 34 Stundenkilometer über dem Tempolimit, ein Monat Fahrverbot drohte.
Laut Anklage soll er sich danach seine polizeilichen Möglichkeiten zunutze gemacht haben. Auf der Wache in Gelsenkirchen setzte er sich hin und fertigte eine Anzeige gegen unbekannt wegen Straßenverkehrsgefährdung. Ihn hätte nämlich ein weißer VW-Caddy, dessen Kennzeichen er mit „BOT-K“ nur unvollständig angab, überholt und dabei geschnitten. Er sei nur mit Mühe zum Stehen gekommen, um einen Unfall zu verhindern. Sofort hätte er die Verfolgung aufgenommen. Ohne Erfolg. Gleichzeitig teilte der Gladbecker den angeblichen Vorfall der Bußgeldstelle in Bottrop mit. Sie solle doch mal gucken, ob es von dem VW auch ein Radarfoto gäbe.
Tempoverstoß passt zu seinen Flensburger Punkten
Gab es nicht. Die Geschichte wurde ihm auch nicht geglaubt. Er bekam einen Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat über 2400 Euro (60 Tagessätze), gegen den er Einspruch einlegte. Das Amtsgericht Gelsenkirchen sprach ihn frei.
Das wollte die Essener Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen. Bei der VIII. Strafkammer hatte sie am Donnerstag Erfolg. Die Kammer glaubte ihm die Darstellung nicht. So passe seine Geschichte, er hätte den Caddy aus dem Blick verloren, nicht zum Tatort. Der einzige weiße Caddy mit „BOT-K“ sei ein mit Aufklebern versehenes Firmenfahrzeug. Außerdem passe der Tempoverstoß zu seinen Flensburger Punkten. Jetzt droht ihm ein Disziplinarverfahren, falls das Urteil rechtskräftig wird.