Gelsenkirchen. Sauer war er auf seinen Freund. Da stach der 32-Jährige zu. Ohne Alkohol, so betonte der Richter, wäre die Tat nicht vorstellbar.
Mit einem fast tödlichen Messerstich in den Bauch seines Zechkumpanen endete das Trinkgelage. Dafür muss der Gelsenkirchener Andrzej G. (32) vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, entschied das Essener Schwurgericht. Es verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags und wies ihn zur Zwangstherapie in die Entziehungsanstalt ein.
Ohne Alkohol, so betonte es Richter Andreas Labentz im Urteil, sei die Tat nicht vorstellbar gewesen: „Ein Sprichwort sagt, im Wein liegt die Wahrheit. Aber das ist falsch. Das war nicht der wahre Andrzej G..“ Rund drei Promille Alkohol hatte der Angeklagte zur Tatzeit am 14. Mai gegen Mitternacht im Blut, etwas mehr sein Freund und Mitzecher.
Streit um Angebot an die Freundin
Auslöser war die Zeit, als Andrzej G. Anfang des Jahres in U-Haft gesessen hatte. Sein Freund soll die Gelegenheit genutzt haben, der Freundin des Inhaftierten Sex anzubieten. Der Angeklagte bekam das mit, als er wieder in Freiheit war. Als er den Freund darauf ansprach, sagte dieser knapp: „Ich wusste nicht, dass du schon rauskommst.“
„Der Angeklagte war verärgert“, beschrieb Labentz dessen Stimmung. In der Tatnacht sei es dann wieder um das Thema gegangen. Andrzej G. sei zu Recht verärgert gewesen. Dann eskalierte die Situation. „Sie streiten, schubsen und schlagen sich.“ Der Kontrahent lag am Boden, da sei dem Angeklagten „der Kragen geplatzt“. Er holte ein Küchenmesser, stieß es dem Freund in den Bauch. Acht Zentimeter tief war die Wunde, das Opfer überlebte dank einer Notoperation knapp.
Der Angeklagte hatte sich vor Gericht auf Notwehr berufen. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Richter Labentz erinnerte daran, dass der Angeklagte selbst von dieser Version abgerückt sei. Denn im letzten Wort hatte Andrzej G. den fast tödlichen Stich ausdrücklich bedauert und Schmerzensgeld angeboten. Der Richter: „Das macht man nicht, wenn man angegriffen wird und sich lediglich zur Wehr setzt.“
Eine direkte Tötungsabsicht unterstellte das Gericht dem Angeklagten nicht, aber er hätte natürlich mit tödlichen Verletzungen rechnen müssen. Wichtig ist für das Gericht, wie es mit Andrzej G. weitergeht: Die Zwangstherapie soll ihm helfen, sich endlich vom Alkohol zu befreien. Absolviert er die Maßnahme erfolgreich, kann er schon nach der Hälfte der Haftzeit frei kommen.