Gelsenkirchen. . Laut EU-Verordnung dürfen Kitas nur Essen verteilen, dessen Inhaltsstoffe aufgelistet sind. Das betrifft auch Kuchen in Gelsenkirchener Kitas.
Keine mitgebrachten, selbstgebackenen Geburtstagskuchen in der Kita verteilen – diese dringende Empfehlung hat der Kita Zweckverband für seine Kindertagesstätten ausgegeben. Anlass war unter anderem die seit Januar gültige Lebensmittelverordnung der EU, die vorschreibt, auch in Kitas und Schulen Inhaltsstoffe und Allergene bei allen angebotenen Speisen zu kennzeichnen. Gelegentliche Feste sind davon ausgenommen. „Da sind die Eltern, die gebacken haben, ja dabei und können sagen, was drin ist“, erklärt eine Kita-Leiterin. Der Zweckverband betont, dass dann die Eltern sehen, was die Kinder essen und selbst verantwortlich sind. Elternproteste habe es nur sehr vereinzelt gegeben. Sobald man die Hintergründe erklärt habe, sei man auf Verständnis gestoßen.
Der Geschäftsführer des Zweckverbands, Peter Wenzel, spricht von vielen Gründen, die gegen den mitgebrachten Geburtstagskuchen sprechen. Hygienische Gründe, nicht erkennbare Allergene, aber auch Ausgrenzung von Kindern, deren Eltern keinen Kuchen backen können oder wollen oder von Kindern, die nicht alles essen dürfen. „In allen Bereichen des öffentlichen Lebens haben wir uns daran gewöhnt, höhere Sicherheitsstandards wie selbstverständlich hinzunehmen – nur in der Kita soll alles bleiben wie es ist“, klagt Wenzel. Es gehe um Verantwortung gegenüber den Kindern und den Mitarbeitern.
Bei städtischen Einrichtungen setzt man auf Vertrauen in die Eltern und Aufklärung
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Bei der städtischen Gekita, die die meisten Betreuungsplätze anbietet, wird laut Stadtsprecher Oliver Schäfer ein anderer Kurs gefahren. „Wir vertrauen den Eltern. Alle wollen doch nur das Beste für ihr Kind. Gekita verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Ernährungsberater informieren Eltern in der Kita über gesunde Ernährung, es wird vor Ort Brot gebacken, wir veranstalten Geschmackstage. Wenn es darum geht, Waffelteig für ein Fest mitzubringen, bekommen die Eltern eine Checkliste, wie mit den Lebensmitteln umzugehen ist. Aber wir wollen das nicht mit Regeln überfrachten. Zum Thema Ausgrenzung: Wenn jemand keinen Kuchen backen mag oder kann, kann es auch mal ein gekaufter sein. Es gibt immer Wege.“
Rezepte müssen kontrolliert werden
Einen Mittelweg gehen die Kitas des Evangelischen Kirchenkreises. Hier wurden eigens Rezeptkladden angelegt mit Rezeptvorschlägen und Beispielen von Backmischungen, für die man die Inhaltsstoffe kontrolliert hat. Wer etwas anderes backen möchte, muss vorher das Rezept mitbringen, damit es überprüft wird. Und auch das Plätzchenbacken in der Kita will heute noch besser vorbereitet sein.