Gelsenkirchen. . 1244 Kinder von Zuwanderern und Asylbewerbern lernen neben anderen Dingen zunächst einmal vor allem Deutsch. Die Zahl ist enorm gestiegen.

Die Sommerferien sind fast vorbei, die Urlaubsreisen beendet. Für Schüler und Schülerinnen heißt das: Am Mittwoch geht die Zeit des Paukens wieder los. Auch für eine in den letzten ein, zwei Jahren sprunghaft angestiegene Zahl junger Lernender schrillt diese Woche (wieder) die Schulglocke: Zuwandererkinder, Kinder aus Flüchtlingsfamilien beziehungsweise Nachwuchs von Asylbewerbern müssen ebenfalls die Schulbank drücken. Auch für sie gilt die Schulpflicht – und das Motto des viel gelobten städtischen Programms: „Kein Kind zurück lassen“.

Land finanziert das Lehrpersonal

Für fremdsprachigen Lernnachwuchs ab sechs Jahren sind so genannte Internationale Förderklassen (IFÖ) eingerichtet worden. Klassen, in denen Kinder neben anderen Dingen zunächst einmal Deutsch lernen, um dann in entsprechende Regelklassen des Schulsystems integriert zu werden.

Vor Ferienbeginn (Stichtag 26. Juni) wurden in Förderklassen beziehungsweise -gruppen insgesamt 1244 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Zahl der IFÖ-Klassen in Gelsenkirchen ist mit aktuell 73 enorm gestiegen. Die Kosten für den Rahmen – also etwa entsprechende Räume oder Schulbücher – trägt die Stadt; das Land zeichnet für die Finanzierung des Lehrpersonals verantwortlich.

Die Standorte der Klassen – mit Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren Anfang 2014 zunächst im Süden Gelsenkirchens angesiedelt – sind inzwischen breit gestreut. Allein an 20 Gemeinschafts-Grundschulen im Stadtgebiet werden Mädchen und Jungen für den Regelunterricht fit gemacht. Daneben sind IFÖ-Klassen am Ricarda-Huch, Max-Planck-, Gauß- und am Grillo-Gymnasium eingerichtet worden, ebenso an den Hauptschulen am Dahlbusch und Grillostraße. Die Gesamtschulen Berger Feld und Ückendorf bieten Internationalen Förderunterricht an, drei Realschulen und die Abendrealschule sowie zwei Berufskollegs (Technik und Gestaltung, Königstraße) sind außerdem im Boot.

Zur Beratung eingeladen

Wie die jungen Lernenden erfasst werden, erklärt Stadtsprecher Martin Schulmann: „Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die aus dem Ausland einreisen und sich in Gelsenkirchen anmelden, werden vom Referat 33, Bürgerservice, dem Kommunalen Integrationszentrum gemeldet und zu einer Beratung eingeladen.“ Anschließend erfolge die Zuweisung zu einer Schule „unter Berücksichtigung der Kriterien Alter, bisheriger Schulbesuch und Wohnort“.

Das gilt übrigens auch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die in Gelsenkirchen gemeldet sind. Wer einen Asylantrag gestellt hat, hat einen Wohnsitz – und ein Recht auf Schulbildung.