Gelsenkirchen. Das Landgericht Essen verurteilte die einschlägig vorbestrafte Frau unter anderem wegen des Handels mit Marihuana zu dreieinhalb Jahren.

Mit ihrer Verlobung überraschten eine 26-jährige Angeklagte aus Gelsenkirchen und ihr Lebensgefährte (21) das Essener Landgericht jetzt in einem Drogenprozess. Das freudige Ereignis bedeutete nämlich für die Kammer eine Lücke in der Beweislage, die vorher die Aussage des frisch Verlobten gefüllt hatte. Der machte aber nun von seinem Recht Gebrauch, nicht gegen seine zukünftige Ehefrau auszusagen.

Dennoch blieb es bei fünf Fällen u. a. des Handels mit Marihuana, die die einschlägig vorbestrafte Angeklagte eingestanden hatte. Die Kammer verurteilte sie am Mittwoch zu dreieinhalb Jahren Haft und zur Unterbringung in einer Entzugseinrichtung. Vorab soll die 26-Jährige neun Monate Haft verbüßen.

Der Tochter die Haft als Krankenhausaufenthalt erklärt

Es ging um insgesamt 1,1 Kilogramm Marihuana. Übergabe des Stoffes war jeweils in der Wohnung des Paares in Schalke. Die Drogen zum Handel und für den Eigenbedarf sollen von Mitgliedern einer kurdisch libanesischen Großfamilie geliefert worden sein. Strafverschärfend war, dass in einem Fall eine, wenn auch ungeladene, Gaspistole greifbar war. Ob die Verlobung echt war, oder nur ein strategischer Schachzug für den Prozess? Gericht und Staatsanwaltschaft wollten die Hintergründe ganz genau wissen. „Willst Du mich heiraten?“ habe der Lebensgefährte im Brief in die Haftanstalt gefragt, in der sie gerade eine frühere Strafe verbüßt, berichtete die Angeklagte. „Und was weiter?“ möchte Richter Nils Feldhaus wissen. „Na das, was sich Pärchen halt so schreiben...“, bleibt die 26-Jährige zurückhaltend. Der 21-Jährige schildert vor Gericht seinen ersten Besuch in der Haft nach der entscheidenden Frage, die sie mit „ja“ beantwortet haben soll: „Ich warte bis sie reinkommt, spring ihr in die Arme und knutsch’ sie ab.“

Der junge Mann hatte sein Drogenverfahren vor dem Jugendgericht und konnte mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe nach Hause gehen. Erst wenn beide in Freiheit sind soll geheiratet werden. So lange muss wohl auch die Tochter der Angeklagten auf ihre Mutter warten. Um sie zu schützen habe sie erzählt, so die 26-Jährige, dass sie im Krankenhaus sei und keinen Besuch empfangen dürfe.