Gelsenkirchen. Seit früher Jugend nimmt er Drogen, fällt als Kleinkrimineller auf. Jetzt verurteilte ihn das Landgericht Essen zu sechseinhalb Jahren Haft.

Er selbst hatte Schlimmeres befürchtet und nahm das Urteil sofort an. Für den Überfall auf einen 68 Jahre alten Taxifahrer in Gelsenkirchen und weitere Straftaten verurteilte ihn am Mittwoch die XVI. Essener Strafkammer zu sechseinhalb Jahren Haft. Gleichzeitig wies es ihn in eine Entziehungsanstalt ein. Sollte die Drogentherapie dort erfolgreich sein, könnte der 38-Jährige aus Bismarck nach drei Jahren und drei Monaten wieder frei kommen. „Falls nicht, können die im Gefängnis eine Drehtüre für Sie einbauen“, spielte Richter Martin Hahnemann auf die Vorstrafen an.

Auf 23 Registereinträge kommt der Gelsenkirchener, vor allem kleinere Straftaten verübte er. Cannabis, Heroin, Kokain, Alkohol – die Suchtkarriere des Angeklagten ist erschreckend. Aber bislang hatte er immer nur vor dem Amtsgericht gestanden, jetzt erstmals mit einem schweren Raub vor dem Landgericht.

„Gib die Patte her, sonst stech ich Dich ab!“

Erinnerung an den Überfall auf den Taxifahrer will der Bismarcker nicht haben. Das Gericht stützte sich auf die Erinnerung des Zeugen. Der erzählte, wie der Angeklagte ihn auf dem Weg nach Bismarck halten ließ und in die Tasche griff, als ob er zahlen wolle. Tatsächlich hätte der Angeklagte ihn aber gegen die Tür gedrückt und versucht, nach der Geldtasche zu greifen. Als dies nicht gelang, zog er drohend eine abgebrochene Wodkaflasche: „Gib die Patte her, sonst stech ich Dich ab!“ Mit 90 Euro Beute flüchtete er wurde über DNA-Spuren an der Flasche identifiziert.

Das Gericht beeindruckte, dass der 68-Jährige erst selbst nach dem Angeklagten suchte und einen Kunden fuhr, bevor er die Polizei ansteuerte. Von belastenden Folgen des Überfalls sprach er nicht. Richter Martin Hahnemann erkannte darin eine „Ruhrpott-Gelassenheit“.

Das Urteil, mit dem auch mehrere Ladendiebstähle geahndet wurden, nannte Hahnemann „nicht mild, nicht hart“. Deshalb hatte er auch die Urteilsfomel abgewandelt: „Im Namen des Volkes verkünde ich dieses salomonische Urteil.“