Gelsenkirchen. Gekita-Leiterin Holle Weiß ist froh, dass die Richter das Betreuungsgeld gekippt haben. Weil jetzt alle Kinder in der Kita gefördert werden können.

1. Wie bewerten Sie den Karlsruher Richterspruch, dass das Betreuungsgeld nicht verfassungskonform ist?

Holle Weiß: Das Urteil bestätigt unsere Überzeugung, dass das Angebot der Kitas allen offen stehen soll. Und die Kinder von Betreuungsgeldbeziehern durften das nicht nutzen, weil die Eltern Betreuungsgeld bezogen. Diesen Kindern sind, nicht selten gerade für sie so wichtige Frühförderangebote im Gesundheits- und Sprachbereich entgangen.

2. Welche Folgen wird das Urteil für Kinder, Eltern und Kitas in Gelsenkirchen haben?

Holle Weiß von Gekita freut sich über den Karlsruher Richterspruch.
Holle Weiß von Gekita freut sich über den Karlsruher Richterspruch. © Andreas Weiss

Weiß: Eine Sofortwirkung wird es wohl nicht geben, weil ja in bereits bewilligten Fällen zunächst offenbar weiter gezahlt wird. Und eine Kitapflicht gibt es nicht. Einen sofortigen Ansturm wird es also vermutlich nicht geben. Und wir haben immer die 36 Prozent-Quote bei der Versorgung mit U-3-Plätzen im Blick gehabt und konsequent ausgebaut.

3. Kann das eingesparte Geld in den Kitaausbau fließen? Immerhin wird derzeit in 1566 Fällen in Gelsenkirchen 150 Euro Betreuungsgeld gezahlt, 165.900 Euro im Monat! Bis Juni 2015 wurden insgesamt 1991 Anträge darauf gestellt.

Weiß: Da es Bundesgelder sind, müsste diese Umnutzung auch im Bund beschlossen werden. Aber wir als Kommunen fordern das ja schon lange. Um dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für alle Kinder ab einem Jahr gerecht werden zu können und die Kitas auszubauen. Auch die Qualität könnte man mit diesem Geld noch weiter steigern.