Gelsenkirchen. In Überzahl waren sie, schlugen einen Taxifahrer nieder und erbeuteten 260 Euro. Jetzt stehen drei der mutmaßlichen Täter vor Gericht.

Feige war die Tat. Aber aus Sicht eines Straftäters auch ohne eine große Erfolgsaussicht. Trotzdem überfielen sechs junge Gelsenkirchener einen Taxifahrer in Bismarck. Seit Mittwoch müssen sich drei der mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Essen verantworten.

Die drei Jüngsten aus der Clique erhielten bereits im März am Jugendschöffengericht in Gelsenkirchen ihr Urteil für den Überfall in Überzahl. Bis zu vier Jahre und acht Monate müssen sie ins Gefängnis, Bewährung bekam niemand für die Tat in der Nacht zum 15. Oktober 2014. In Essen geht es jetzt um die erwachsenen Komplizen, 24 bis 35 Jahre alt.

Allen fehlte Geld. Gemeinsam überlegten sie nachts, wie sie schnell ihre Finanzen aufbessern könnten. Zuerst dachten sie an einen Kiosk, dann einigten sie sich aber, einen Taxifahrer zu überfallen. Telefonisch bestellten sie einen Wagen in die Franziskusstraße, eine Sackgasse. Bewaffnet waren sie mit einer Schreckschusspistole und einer Dachlatte.

Heimtückisch von hinten geschlagen

Als der 52 Jahre alte Fahrer um 1.15 Uhr eintraf, stieg er aus und suchte auf der Klingelplatte nach dem Namen des Kunden. Heimtückisch näherten sich zwei der Erwachsenen von hinten, schlugen mit Pistole und Dachlatte auf den Kopf des Mannes. Sie verletzten ihn zwar, so dass er heftig blutete, er konnte sich aber zum Nachbarhaus retten und Hilfe organisieren. Schnell nahmen die Räuber die Tasche mit Geld und Papieren des Fahrers aus dem Wagen und flüchteten. Die Beute von 260 Euro teilten die sechs Räuber kurz darauf auf. Weil einer von ihnen später eine Monatskarte für Bus und Bahn mit der EC-Karte des Opfers bezahlte, kam die Polizei ihnen auf die Spur. Vor der II. Strafkammer sind die erwachsenen Angeklagten überwiegend geständig. Zwei von ihnen entschuldigen sich später auch beim Taxifahrer: „Aufrichtig.“ Der 52-Jährige leidet noch heute unter den Folgen. Taxi fährt er nicht mehr.

Die Mindeststrafe für schweren Raub beträgt für Erwachsene fünf Jahre Haft. Vielleicht findet die Essener Kammer im Urteil eine Antwort auf die Frage, die das Gelsenkirchener Gericht nicht beantworten konnte. Warum sechs junge Männer eine Tat begehen, bei der sie kaum mit einer großen Beute rechnen konnten?