Gelsenkirchen. Cannabis züchtete der 49-Jährige im Schlafzimmer. In der ganzen Wohnung lagen Waffen herum. Dennoch bekam er ein mildes Urteil.
„Er ist kein Verbrecher“, machte Richter Lukas Hempel im Urteil zwar klar. Aber strafbar hatte sich der 49 Jahre alte Schalker natürlich gemacht. Deshalb verurteilte die VI. Essener Strafkammer den Alt-Junkie wegen bewaffneten Drogenhandels zu dreieinhalb Jahren Haft.
Ein gnädiges Urteil, denn eigentlich beträgt die Mindeststrafe für dieses Delikt fünf Jahre Gefängnis. Aber das Gericht sah viele mildernde Gründe und ging von einem minder schweren Fall für den umfassend geständigen Angeklagten aus.
Cannabis-Pflanzen im Schlafzimmer
Der hagere Angeklagte mit langem Haar und Bart hatte der Polizei am 2. April 2014 die Tür öffnen müssen. Die Beamten hatten einen Tipp bekommen und schon im Treppenhaus Marihuana gerochen. Die 54 Cannabis-Pflanzen im Schlafzimmer stärkten die Beweislage.
So blieb dem Angeklagten nichts übrig, als im Prozess zu gestehen. Richter Hempel lobte ihn dennoch: „Er war sehr kooperativ, hat uns Rede und Antwort gestanden.“ Hempel schränkte es ein wenig ein: „Wir müssen aber nicht alles glauben.“ So rechnete er dem Angeklagten vor, dass die Plantage sehr wohl Gewinn eingebracht hätte: „Keine Reichtümer, aber es bleibt was übrig.“
Armbrust und Flitzebogen
Gefunden hatte die Polizei in der Wohnung des 49-Jährigen eine scharfe Schusswaffe, eine Gaspistole, Armbrust, Flitzebogen und andere Waffen. Der Angeklagte hatte sich da eher als Liebhaber und Sammler ausgegeben. Richter Hempel: „Möglicherweise waren da auch Deko- und Sportwaffen bei. Aber es war ja ein ganzes Waffenarsenal.“ Die geladene Waffe, das Schlagringmesser und die Taschenlampe mit Elektroschocker seien aber auf jeden Fall gefährliche Waffen: „Sie dienten dazu, sich gegen Kunden und Konkurrenten notfalls zu wehren.“
Zum milden Urteil verhalf dem Angeklagten das Geständnis, aber auch der begrenzte Kundenkreis, dem er Hasch gab. Und dass Depressionen zum Drogenkonsum führten, nahm das Gericht ihm auch ab.