Gelsenkirchen. . Rechtsanwalt Ernst Georg Tiefenbacher berichtete im Familientraff Lalok Libre über Rechte, Pflichten und darüber, was ein Vermieter gar nicht darf.
Manchmal sprechen allein Fragen Bände. Darf es etwa sein, dass im Mietvertrag steht, der Mieter bekommt vier Schlüssel – hat aber nicht einen einzigen für seine Wohnungstür? Darf der Vermieter ein und aus gehen, wann er will? Oder den Mietvertrag nach einem Monat kündigen, und den Nachmieter gleich mitbringen? Darf ein Vermieter willkürlich das Wasser abdrehen? Sind befristete Mietverträge zulässig, hat der „Patron“ das Recht, Besuch zu verbieten ...
Ernst Georg Tiefenbacher mögen sich die Nackenhaare gesträubt haben, aber der Rechtsanwalt und Mietrechtsexperte blieb bei seinem Besuch im Familientreff Lalok Libre in Schalke gelassen und keine Antwort aus den Reihen rumänischer Zuwanderer schuldig. Speziell an sie richtete sich die niederschwellige Informationsveranstaltung rund ums Mietrecht, die im Auftrag der Stadt vom Referat außerschulische Bildung angeboten worden war.
Mioara Boboc aus dem Team aufsuchende Sozialarbeit der Awo übersetzte, was Tiefenbacher zu berichten hatte. Dazu gehörten ganz selbstverständliche Dinge, etwa das jeder Mensch in Deutschland das Recht auf eine Wohnung hat, welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter haben, dass eine Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrages unbedingt besichtigt werden sollte oder dass 100 Prozent Miete nur für einen 100-prozentigen Zustand des Objekts gezahlt werden müsse.
Sozialarbeiterin als Dolmetscherin
Allerdings dürften einige Leute im voll besetzten Veranstaltungsraum bereut haben, dass sie eine Grundregel besser hätten beachten sollen: Den Mietvertrag lesen und verstehen und sich, wenn es da wegen mangelnder Deutschkenntnis hapert, Hilfe holen sollten. Vielleicht wäre dann im Einzelfall beispielsweise diese Situation nicht entstanden: „Der Vermieter kam in die Wohnung und sagte, er hat einen neuen Mieter mitgebracht. Er drohte uns mit der Polizei, falls wir das nicht akzeptieren.“ Wenn es einen Mietvertrag gebe, beruhigte Jurist Tiefenbacher, „kann die Polizei gar nichts machen“.
Eine Frau berichtete: „Wenn ich mich um eine Wohnung bewerbe und sage, dass ich Rumänin bin, sagen viele nein.“ Die Antwort des Experten war deutlich: „Wenn ein Vermieter sagt: ,Sie kriegen die Wohnung nicht, weil Sie Rumäne sind’, dann muss er dafür Strafe bezahlen. Der Mieter hat Anspruch auf Schadensersatz.“ In einem anderen Fall ging es darum, dass ein Mietvertrag nur eine einmonatige Kündigungsfrist hat. „Das geht nicht“, sagte Tiefenbacher. Weil drei Monate normal sind.
Die Leute gingen nicht ohne den Hinweis nach Hause, dass sie Anspruch auf anwaltliche Hilfe haben. Auch ohne Geld, verwies Tiefenbacher auf das „Armenrecht“. Zu spät für die, die im Einzelfall auf eine miese Abzocke rein gefallen sind, von der einer berichtete: „Es gibt Leute, die verlangen Geld für die Vermittlung an einen Anwalt.“