Gelsenkirchen. Die Schlussrechnung der Emscher Lippe Energie über eine Nachzahlung für Strom und Gas raubt Emma Dobrygina den Atem: Sie soll, nachdem sie den Energieanbieter gewechselt hat, knapp 3000 Euro für das zurückliegende Jahr 2014 zahlen.
Die Rechnung der Emscher Lippe Energie (ELE) vom 9. Februar raubte Emma Dobrygina den Atem: 3699 Euro sollte sie für den Strom- und Gasverbrauch im vergangenen Jahr nachzahlen. Einen Tag später korrigierte die ELE zwar die Rechnung, der zu zahlende Betrag beläuft sich aber immer noch auf 2918 Euro. Die bereits geleisteten Abschläge betragen 3372 Euro.
Seit 2010 bewohnt das Ehepaar 150 Quadratmeter, das Haus ist zwar alt, doch die rückwärtige Hausseite ist gedämmt und im Haushalt gibt es lediglich die üblichen Geräte wie Fernsehen, Computer, Kühlschrank, Elektroherd, Waschmaschine. Beide Eheleute sind berufstätig. Emma Dobrygina kann sich deshalb die Höhe der Nachzahlung nicht erklären: Laut ELE-Rechnung sollen in dem Zwei-Personen-Haushalt im vergangenen Jahr 21.700 Kilowattstunden Strom verbraucht worden sein. Zum Vergleich: Ein statistischer Zwei-Personen-Musterhaushalt in einem Einfamilienhaus verbraucht 3200 Kilowattstunden.
Zählerstände stets gemeldet
Die Gelsenkirchenerin wollte die Rechnung von der ELE erklärt haben. „Beim Blick auf die Rechnung hat die ELE-Mitarbeiterin erstaunt gefragt, ob ich ein Solarium habe.“ Hat die Hausbesitzerin aber nicht. Auch keine Sauna und kein Aquarium, und der Trockner wird nur in Ausnahmefällen gebraucht.
Was Emma Dobrygina skeptisch macht, ist die Tatsache, dass die ELE bei der Berechnung des Verbrauchs von Strom und Gas stets von Schätzungen ausgegangen ist. Dabei habe sie jedes Jahr die Zählerstände gemeldet, zwar nicht per Postkarte, aber telefonisch. Die ELE widerspricht dem. Doch auch auf der aktuellen Stromrechnung steht: „Verbrauchsermittlung: Schätzung ELE Verteilnetz GmbH“. Ein Ableser hat aber am 5. Februar die Zählerstände notiert und sogar fotografiert.
Stundungsvereinbarung und Stromzählerkontrolle
Die korrigierte Rechnung begründet die ELE damit, dass die Kundin zum 1. Januar 2015 den Anbieter gewechselt habe und der Gasverbrauch für den Zeitraum bis zur Stellung der Schlussrechnung herausgerechnet wurde. Der letzte abgelesene Zählerstand rühre von 2011. „Alle darauffolgenden Rechnungen für Strom und Gas für die Jahre 2012, 2013 und 2014 beruhen auf Schätzungen“, so ELE-Sprecherin Stefanie Genthe.
„Ich würde die Nachzahlung akzeptieren, wenn ich wüsste, wie sich der extreme Stromverbrauch erklärt. Warum wurden die durchgegebenen Zählerstände nicht berücksichtigt?“, fragt sich Dobrygina. Eine Antwort blieb die ELE bislang schuldig. Das Unternehmen betrachtet die Schlussrechnung vom 10. Februar als unumstößlich und bietet der Ex-Kundin eine Stundungsvereinbarung und eine (kostenpflichtige) Stromzählerkontrolle beim Eichamt an.