Gelsenkirchen. SPD und CDU brachten im Rat eine Resolution für die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen ein. Acht Parteien argumentierten dagegen.

Stärkt eine Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen die lokale Demokratie? Das ist die Kernfrage, die sich nicht nur die im Rat der Stadt vertretenen Parteien stellen müssen, sondern auch die, die sie wählen: die Bürger – und am Ende auch die Juristen, die das Einmaleins des Wahlrechts beherrschen. Eine einfache Antwort bietet sich wegen der sehr unterschiedlichen Perspektiven nicht an.

Aus Sicht der SPD- und CDU-Fraktionen, die den Resolutionsantrag am Donnerstag einbrachten, kann man den Gedanken nachvollziehen. Bildet die Zusammensetzung des Rates den tatsächlichen Wählerwillen ab? Ist es gerecht, dass etwa die CDU in Hamm/Westf. 1100 Stimmen für ein Mandat benötigt, eine Splittergruppe aber nur rund halb so viele? Auf den ersten Blick ist das ein eindeutiges Missverhältnis, das hinterfragt werden kann oder muss.

Regelung auf Länderebene nötig

Aus der Betrachtung der weiteren acht im Gelsenkirchener Rat vertretenen Parteien kam der Antrag auf Wiedereinführung einer Sperrklausel einem Affront gleich. Warum? Es gibt eine Regelung per Gesetz. Es gibt zwei Gerichtsurteile, die sich im Ergebnis gegen eine Sperrklausel aussprechen. Es gibt das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer. Es wird verwendet, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen und stützt in der Tat die kleineren Parteien. Da kann man zu der absolut richtigen Einschätzung kommen: Einzelmandatsträger und Ratsgruppen, auch wenn sie in der Gemeindeordnung bei finanziellen Zuwendungen so gut wie gar nicht vorgesehen sind, muss eine Demokratie aushalten (können).

Der aufgeworfene Konflikt aber zeigt deutlich, dass es seit der Abschaffung der 5-Prozent-Sperrklausel im Jahr 1999 keine ernsthaften Bemühungen von Juristen mehr gegeben hat, eine entstandene Lücke zu schließen. Entweder müssen Einzelmandatsträger und Gruppen vernünftig in das Unterstützungssystem eingebunden werden oder die Sperrklausel sperrt sie tatsächlich aus. Beides ist nicht vereinbar. Es ist aber auch eindeutig kein Thema, das in den Gelsenkirchener Rat gehört, sondern auf Länderebene geregelt werden muss.