Gelsenkirchen. Der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) spricht sich dafür aus, Wählergruppen und Einzelbewerbern den Einzug in die kommunalen Parlamente mit einer Sperrklausel zu erschweren.

"Wenn ich sehe, dass in den zersplitterten Räten der Rathäuser politische Mehrheiten nur noch mit großen Koalitionen erreicht werden können, dann macht mir das Sorge. Ich halte eine Sperrklausel von zwei oder drei Prozent für nötig”, sagte Baranowski der WAZ.

Gelsenkrichens Oberbürgermeister Frank Baranowski. WAZ-Bild: Martin Möller
Gelsenkrichens Oberbürgermeister Frank Baranowski. WAZ-Bild: Martin Möller © WAZ

In NRW gibt es derzeit nur eine Mini-Sperrklausel. Danach zieht eine Partei nur dann in den Stadtrat ein, wenn sie genug Stimmen für einen Sitz erringt. Hat sie weniger Stimmen, verfällt das Votum der Wähler.

Einem Einzelbewerber in Gelsenkirchen würden schon 1000 Stimmen reichen, um ins Rathaus einzuziehen. „Das ist für einen gewieften Präsidenten eines Sportvereins keine hohe Hürde”, sagte Baranowski. „Ein bunt gemischter Stadtrat bringt nicht immer frischen Wind in die Kommunalpolitik”, warnte er. Angesichts von fünf Fraktionen, einer Wählergruppe und zwei Einzelmandaten im Gelsenkirchener Rat sei es inzwischen sehr aufwändig, Mehrheiten zu organisieren. Inzwischen dauerten Ratssitzungen doppelt so lang. Oft verzögerten sich Entscheidungen zu wichtigen Themen wie Haushaltsfragen, weil Mehrheiten fehlten, berichten Ratsmitglieder.

Auch in anderen Städten Nordrhein-Westfalens fürchten die Stadtspitzen offenbar „Weimarer Verhältnisse”. Baranowski: „Ich bin mit meiner Meinung nicht alleine. Beim Städtetag wird der Wunsch nach einer Sperrklausel durchgängig geäußert.” In Bottrop sitzen sechs Fraktion im Rat, in Velbert sieben.

Ein in Kürze erwartetes Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes könnte zur Folge haben, dass künftig noch mehr Ratsmitglieder in den Städten sitzen. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) klagt gegen die Mini-Sperrklausel, die ihrer Ansicht nach kleine Parteien benachteilige. „Wenn das Gericht die Sperrklausel grundsätzlich für verfassungskonform erklärt, dann sollten wir die Chance nutzen und eine noch höhere Hürde einziehen”, fordert Baranowski. Er hält es für „wünschenswert und möglich”, das Kommunalwahlrecht schon bis zu nächsten Wahl im Mai kommenden Jahres zu ändern. Das jedoch setzt einen Beschluss des Landtages voraus.

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