Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen zahlt Schmerzensgeld an die Eltern von Kinder, die in einer städtischen Kita von einem Erzieher 2013 missbraucht wurden.
Die Stadt Gelsenkirchen will den Eltern von Kindern, die in einer städtischen Kindertagesstätte sexuell missbraucht wurden, Schmerzensgeld zahlen. In einem Vergleich vor dem Landgericht Essen stimmten Vertreter der Stadt einem Vergleich zu, nachdem sie für jedes Kind 4000 Euro zahlen wird (Az: 4 O 75/14 und 4 O 76/14).
Zwei Jahre Haft mit Bewährung hatte der damals 31 Jahre alte Erzieher im November 2013 als Strafe für seine Taten bekommen. Zum Schutz der männlichen Erzieher in Kindertagesstätten hatte die Stadt strenge Regeln erlassen. So durften diese die Waschräume nicht betreten, damit erst gar keine Gerüchte über sie kursieren konnten. Im Sommer 2012 hatte sich der Erzieher über diese Regeln hinweg gesetzt und die Waschräume in der Horster Einrichtung betreten. Dort missbrauchte er drei kleine Kinder, wobei diese Taten eher im unteren Bereich möglicher Missbrauchsdelikte lagen.
Eine gewisse Schärfe war damals ins Ermittlungsverfahren gekommen, weil der Anwalt des Erziehers die Glaubwürdigkeit der Kinder angegriffen hatte. Sie hätten Migrationshintergrund und offenbar früh sexuelle Dinge erfahren, die sie auf den unschuldigen Erzieher übertragen würden. Dass dies Unsinn war, zeigte nicht zuletzt das Geständnis, das der unter autistischen Störungen leidende Angeklagte vor der V. Strafkammer abgelegt hatte.
Kindern Aussage ersparen
Vor der 4. Zivilkammer in Essen hatten die Eltern jetzt den Erzieher selbst und die Stadt verklagt. 2000 Euro hatte der Erzieher bereits anerkannt, jetzt stimmte er weiteren 2000 Euro für jedes Kind zu. Die Stadt hatte ihre Verantwortung dagegen bislang bestritten und argumentiert, alles getan zu haben, um einen Missbrauch zu verhindern. Richter Michael Dickmeis betonte aber, dass der damals angestellte Erzieher von der Kammer als „Beamter im haftungsrechtlichen Sinn“ angesehen werde. Und dabei komme es auf eigenes Verschulden nicht an.
Falls die Stadt einem Vergleich nicht zustimme, müsse das Gericht die Tat neu aufklären. Das werde für die Kinder sicher unangenehm, denen eine Aussage im Strafprozess erspart wurde. Vor diesem Hintergrund stimmten die Vertreter der Stadt zu. Gibt es bis zum 5. März keinen Rückzieher von Stadt oder Eltern, gilt der Vergleich.