Gelsenkirchen. Selbst wer Cannabis nur passiv raucht, läuft Gefahr seinen Führerschein zu verlieren. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Auch wegen des passiven Konsums von Cannabis können Autofahrer ihren Führerschein verlieren. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Bluttest machen musste. Dieser ergab, dass er THC im Blut hatte - den Wirkstoff von Cannabis.

Dass er ab und zu mal kiffe, leugnete der Mann nicht. Am Abend der Verkehrkontrolle habe er aber lediglich passiv geraucht. Er habe sich mit Freunden getroffen, von denen einige Cannabis konsumiert hätten. Deshalb forderte er seinen Führerschein zurück. - allerdings ohne Erfolg.

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Es zählt nur, ob Cannabis konsumiert wird

Denn ob der Mann tatsächlich nur passiv gekifft habe, sei in diesem Fall völlig unerheblich, erklärt Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: "Letztlich zählt nicht wie er Cannabis konsumiert hat, sondern ob. Da er selbst schon Cannabis geraucht hat, kannte er dessen Wirkung."

Er hätte wissen müssen, dass er auch nach dem passiven Konsum von Cannabis nicht mehr fahrtüchtig sei, begründete das Gericht sein Urteil. (fel)