Gelsenkirchen. Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben einen familienfreundlichen Arbeitgeber. In seinem Jahresbericht versicherte Präsident Bernhard Fessler, dass er das Modell flexibler Arbeitsplätze und Arbeitszeiten ausbauen wolle.
Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen haben einen familienfreundlichen Arbeitgeber. In seinem Jahresbericht versicherte Präsident Bernhard Fessler, dass er das Modell flexibler Arbeitsplätze und Arbeitszeiten ausbauen wolle. Das gelte für den weiblichen wie auch männlichen Richternachwuchs, der ebenfalls die Elternzeit nutze. Im nächsten Jahr will das Gericht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessern. Fessler versicherte, allen Kollegen noch flexiblere Dienste zu ermöglichen. Bis auf 30 Prozent kann die Arbeitszeit dann reduziert werden.
Immer häufiger werden junge Richter gefördert, in attraktive Stellen zum Ober- oder Bundesverwaltungsgericht wie auch als wissenschaftliche Mitarbeiter zum Justizministerium abgeordnet. „An unserem Gericht“, sagt Fessler, „sind junge Kollegen deutlich überrepräsentiert. Sie genießen eine optimale Einführung.“
Asylverfahren: 33 Prozent Anstieg
Mit familienfreundlichen Arbeitsplätzen hat man gute Erfahrungen gemacht. „Reibungsverluste“, sagt Fessler, „hatten wir nicht, die Erledigungen der Verfahren konnten auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden.“ Von den 8343 Klageeingängen konnten 8130 Verfahren abgeschlossen werden. Wer vor dem Arbeitsgericht klagt, kann mit einer Dauer im Hauptsacheverfahren von durchschnittlich zehn Monaten rechnen. Geht es um den vorläufigen Rechtsschutz, wird innerhalb von sechs Wochen entschieden.
Die unterschiedliche soziale und politische Situation in vielen Ländern bekamen auch die Gelsenkirchener Richter zu spüren. Bei Asylverfahren haben die Klagen mit 2387 Eingängen im Laufe des Jahres um gut 33 Prozent zugenommen. 2147 Verfahren konnten erledigt werden. Vor allem beim vorläufigen Rechtsschutz ist der Anstieg beim Asylrecht mit 50 Prozent signifikant. Das ist zum großen Teil auf das sogenannte Dublin-Verfahren zurückzuführen. Darin geht es um die Rückführung von Asylbewerbern, da ihre Anträge von anderen EU-Staaten bearbeitet werden müssen. Vorherige Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben keine aufschiebende Wirkung, so dass die Kläger vorläufigen Rechtsschutz beantragen, um eine Abschiebung zu verhindern.
Besonders bedankte sich Bernhard Fessler bei den 216 ehrenamtlichen Richtern. Der Präsident weiß den Einsatz der gewählten Laienrichter (alle fünf Jahre) zu schätzen: „Sie erden die Rechtssprechung, sind lebensklug und sachkundig.“ Und wenn es um die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen geht, ist die Lebenserfahrung der Ehrenamtlichen oft ein wichtiger Indikator für die Bewertung. Juristen können übrigens nicht gewählt werden.