Gelsenkirchen. Es geht um offene Rechnungen. Dem Gelsenkirchener Pro-NRW-Politiker Kevin Hauer droht ein Haftbefehl, aber er wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Kevin Hauer, Stadtverordneter Pro NRW und Vorsitzender der Fraktion im Rat der Stadt, bewertet eine Haftbefehlandrohung gegen seine Person als unrealistisch. Dass seine Partei die Kosten durch den verlorenen Prozess gegen den Grünen Stadtverordneten Peter Tertocha nicht bezahlt habe, bestreitet er nicht.

Als Grund dafür sieht Hauer die Klage des Grünen-Anwalts Wilhelm Achelpöhler (Münster), die falsch erhoben worden sei. „Sie richtet sich gegen die aktuelle Fraktion Pro NRW und nicht gegen die damalige, die juristisch als Fraktion in Liquidation bezeichnet wird.“ Der bestehende Titel müsse sich aber gegen diese Alt-Fraktion richten. Deshalb habe er einen Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft verstreichen lassen. Gegen den von Tertocha-Anwalt Achelpöhler beantragten Erlass eines Haftbefehls habe sein Beistand Beschwerde eingelegt.

NRW-Fraktionsgesetz sei nicht eindeutig

Hauer sieht einen zweiten Fehler in der Klage-Erhebung der Grünen. „Damals war nicht ich Fraktions-Geschäftsführer, sondern Stefanie Wohlfahrt, die ausgetreten ist.“ Ob die Alt-Fraktion noch belangt werden kann, zweifelt Hauer an. Mit der Neuwahl des Rates und der Konstituierung im Sommer 2014 sieht er da keinen Anknüpfungspunkt mehr. Seiner Meinung nach sei es auch laut NRW-Fraktionsgesetz nicht eindeutig, ob die Alt-Fraktion für diese Kosten gerade stehen müsste. „Ich glaube, dass das Land die Kosten tragen muss. Die Liquidation der Alt-Fraktion ist abgeschlossen.“