Gelsenkirchen. Mitarbeiter des Jobcenters in Gelsenkirchen parken bis zu acht Stunden im eingeschränkten Halteverbot, mit Schlüsselsammlungen werden Parkscheiben kollektiv weitergestellt. Anlieger sind erbost, sie finden selbst mit bezahltem Ticket keinen Parkplatz. Doch die Stadt fühlt sich nicht zuständig.

Klaus Lampret zeigt Fotos von Autos. Tausende hat er auf seinem Laptop gespeichert. Vom Polo aus Bochum bis zum kleinen weißen Fiesta kann er sie alle seinen Besitzern zuordnen. Klaus Lamprecht hat kein schräges Hobby, der Mann ist sauer. Ziemlich sogar. Wenn sich der Bueraner in Rage geredet hat, ist er nicht mehr zu Stoppen. Denn seit gut einem halben Jahr ärgert sich der Mann über die Parksituation vor seiner Haustür.

Klaus Lampret wohnt über dem Jobcenter an der Kurt-Schumacher-Straße. Von seiner Wohnung im sechsten Stock hat er einen wunderbaren Überblick über die Straße und das wundersame Parkgebaren vor seiner Haustür.

Anwohnerausweis für 26 Euro

Dort gilt ein eingeschränktes Parkverbot. Lampret selbst hat bei der Stadt einen Anwohnerausweis für 26 Euro gekauft, darf dort also sein Fahrzeug abstellen. Allerdings findet er nie einen Parkplatz. „Die Parkplätze sind von 7 bis 17 Uhr von den Mitarbeitern des Jobcenters belegt“, sagt er.

Weil man auf dem Randstreifen aber nur zwei Stunden mit Parkscheibe stehen darf, „kommt alle zwei Stunden eine Mitarbeiterin oder ein Mann vom Security-Dienst mit einer Schlüsselsammlung und stellt alle Parkscheiben weiter.“ Spricht er die Mitarbeiter auf den Missstand an, werde er „beleidigt und bedroht“.

Stadt kennt den Missstand

Lampret, der auf sein Auto und einen Parkplatz angewiesen ist, weil er fast täglich zur Behandlung ins Krankenhaus fahren muss, will sich diese „Unverschämtheit“ nicht weiter gefallen lassen. Er hat Stadt und Jobcenter angeschrieben, den Sachverhalt erläutert, einen Anwalt beauftragt, Dienstaufsichtsbeschwerden verfasst – doch geändert hat sich nichts.

Die Stadt fühlt sich nicht zuständig. Nach einer Prüfung durch das Referat Verkehr schreibt Stadtdirektor Michael van der Mühlen: „Die Feststellungen des Verkehrsüberwachungsdienstes decken sich mit ihren Beobachtungen, dass die Verkehrsverstöße begangen werden“.

Nachfrage nicht möglich

Beim Jobcenter hat der stellvertretende Geschäftsführer laut Schreiben vom 30. August 2013 „die Mitarbeiter auf ein konkretes Verhalten beim Parken hingewiesen“. Dienstrechtliche Konsequenzen bei privaten Parkverstößen könne er aber nicht ziehen.

Eine Nachfrage der WAZ beim Jobcenter war gestern nicht möglich: Die Mitarbeiter der Pressestelle waren nicht zu erreichen, die Dame in der Telefon-Zentrale hingegen weigerte sich das Gespräch an die Geschäftsführung durchzustellen. Telefonate weiter zu leiten sei nicht ihre Aufgabe, erklärte sie lapidar.