Gelsenkirchen-Scholven. An ausgelegten Giftködern starben offenbar zwei Hunde in Gelsenkirchen. PETA hat zur Klärung der beiden Fälle 1000 Euro Belohnung ausgesetzt.

Die Tierschutzorganisation Peta setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen. 1000 Euro Belohnung sollen nun helfen, zwei Fälle in Scholven aufzuklären.

Einer Polizeimeldung zufolge wurden Ende vergangener Woche zwei Hunde im Ginsterweg in Scholven durch Giftköder getötet. Mindestens einer der beiden Hunde muss die präparierten Lockmittel im eigenen Garten gegessen haben. Ein dritter Hund fand am Sonntagmorgen auf dem Grundstück an der Borkener Straße klein geschnittene Schinkenstückchen. Er zeigte bislang noch keine Vergiftungserscheinungen.

Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden

Die Polizei ermittelt und bittet unter der Telefonnummer 0209-365-8112 (Kriminalkommissariat 21) oder 0209-365-8240 (Kriminalwache) um Hinweise. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym. „Der Tierquäler muss gefunden werden, bevor noch weitere Vierbeiner getötet werden“, sagt Judith Pein im Namen von Peta. „Derartige Täter zu überführen ist oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es in solchen Fällen auf den noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Arbeit der Polizei unterstützen sowie Tierhalter für das Thema sensibilisieren und warnen.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat

Der Täter müsse sich laut Peta zudem darüber im Klaren sein, dass mit „gefährlichen Stoffen präparierte Köder nicht nur für Hunde, Katzen und freilebende Tiere, sondern auch für Kinder lebensbedrohlich sein können.“ Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen geben die Tierrechtler ebenfalls: Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, blassen oder porzellanfarbenen Veränderungen an den Schleimhäuten, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell.

Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt nehmen.

Hunde sollten beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen drohe. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege frei gehalten werden. Für eine schnelle Diagnose sei es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.