Horst. Die Pläne zur Umsiedlung des Reitervereins Gelsenkirchen werden konkreter: Jetzt liegt ein Bebauungsplan-Entwurf vor.

Geredet wurde schon viel über die geplante Umsiedlung des Reitervereins Gelsenkirchen von der Willy-Brandt-Allee zur Horster/Lanferbruchstraße nach Horst. Nun stehen Details fest: Die Bezirksvertretung West hatte nun über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 431 und dessen öffentliche Auslegung zu entscheiden. Großen Diskussionsbedarf sah sie nicht und winkte die Verwaltungsvorlage einstimmig durch. Klärung forderte sie hingegen in Sachen Finanzsituation des Vereins und zeitlichen Fahrplan – um beide Punkte dann im nichtöffentlichen Teil abzuhandeln.

„Wir begrüßen das Vorhaben, fragen uns aber, ob die Zeit nicht knapp wird, weil der Verein das jetzige Gelände im Berger Feld ja bis 2020 verlassen haben muss“, erklärte SPD-Fraktionschef Udo Gerlach. Mirco Kranefeld hakte unterdessen nach, ob der Verein solvent genug sei, um die Kosten für den Neubau zu stemmen. In einem Bericht dieser Zeitung hatte Sportwart Michele Di Cosola die Stadt um Unterstützung bei der Finanzierung gebeten.

Gutachter: Nähe zu zwei BP-Rohöllagertürmen ist vertretbar

Rund drei der insgesamt zehn Hektar großen Fläche werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. FUNKE Foto Services
Rund drei der insgesamt zehn Hektar großen Fläche werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. FUNKE Foto Services © FUNKE Foto Services | Frank Oppitz

Unstrittig waren jedoch die Eckdaten des Bebauungsplans: Demnach soll der Reiterverein das etwa zehn Hektar große Gelände östlich der Horster Straße, südlich der Bahnlinie Dorsten-Herne und nördlich des BP-Werks Horst beziehen, das sich im Eigentum der Stadt befindet und derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Die Nähe zu zwei Rohöllagertürmen auf der nördlichen Betriebsfläche – von der südlichen Weideflächengrenze sind sie etwa 130 Meter entfernt – machte ein Seveso-Abstandsgutachten nötig. Dieses kommt in einer Einzelfallbetrachtung zu dem Schluss, dass die Ansiedlung der Reitanlage „vertretbar“ sei; der Sicherheitsabstand im Fall eines Lachenbrandes sei „angemessen“, die Fläche könne dann rechtzeitig evakuiert werden. Auf der Weidefläche werde nicht geritten, und das Baufeld für die geplanten Gebäude solle „mittig“ auf dem Gelände platziert werden.

Verwaltung schlägt Ausbau eines Fuß- und Radwegs vor

Der Bebauungsplan-Entwurf spricht sich für einen Ausbau eines Fuß- und Radwegs auf der Ostseite der Horster Straße aus. Bislang verläuft dort nur ein Radweg.

Für zwei Grabelandparzellen, die bereits in den 1960er Jahren angelegt wurden, bestehen Pachtverträge, ebenso für eine etwa 3,2 Hektar große landwirtschaftlich nutzbare Freifläche. Das gesamte, etwa zehn Hektar große Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt.

In dem Sondergebiet zulässig sind Gebäude mit einem Vollgeschoss: Reit- und Bergehallen, Stallungen mit Putz- und Waschplatz, Sattelkammer, Pferdesolarium, WC-Bereich, Nebenanlagen wie Lagerhallen, Technik-, Schulungs-, Konferenz- und Versammlungsräume, Flutlichtmasten, Reitplätze, Paddocks, Stellplätze für Fahrzeuge, Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

Geruchsbelästigung nicht unzulässig

Unzulässige Geruchsbelästigungen brauchen Anwohner der Horster und Lanferbruchstraße nicht zu befürchten, so ein Gutachten: Die Grenzwerte für Wohn-/Mischgebiete würden nicht überschritten. Der Verein muss allerdings passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm umsetzen. Erschlossen werden soll das Gelände von Westen über die Horster Straße; dabei ist die Querung der Bahnanlagen nötig. Daneben ist nur ein fußläufiger Ein- bzw. Ausgang im nördlichen Bereich zur Horster Straße möglich, ebenso wie die Nutzung der Anbindung ins Sutumer Feld über die Lanferbruchstraße.