Essen-Fulerum. Politiker in Essen streiten über die Benennung des Friedhofsplatzes in Will-Lammert-Platz, weil der Bildhauer Kommunist war. Stadt prüft Idee.
Die Stadt nimmt Stellung zur Diskussion um die Benennung des Vorplatzes des Südwestfriedhofs. Die Bezirksvertretung hatte sich gegen Stimmen der CDU dafür ausgesprochen, den Platz an der Fulerumer Straße nach dem Bildhauer Will Lammert zu benennen. Der Sachverhalt, den Platz „Will-Lammert-Platz“ zu nennen, befindet sich derzeit noch in der Prüfung, so Patrick Opierzynski vom Stadtpresseamt.
Er erläutert die Grundsätze, nach denen Straßen benannt werden. Theoretisch könnte jeder Platz von den jeweils zuständigen politischen Gremien (Bezirksvertretung beziehungsweise Hauptausschuss) benannt werden. Zu beachten seien bei der Benennung grundsätzlich die vom Rat beschlossenen „Grundsätze für die Straßenbenennung“. Bei der Benennung nach Personen ist dabei besonders die Ein-Jahres-Frist zu beachten. So dürften Straßen und Plätze nur nach verstorbenen Personen benannt werden, deren Tod mindestens ein Jahr zurückliege. Zudem sei bei der Bezeichnung von Straßen besonderer Wert auf die Ortsgeschichte zu legen.
Straßen können nach verdiente Persönlichkeiten benannt werden
Deshalb seien Straßennamen vorrangig von der Örtlichkeit (Flurbezeichnung) oder von geschichtlichen Verhältnissen, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten. Vornamen sollten nur verwendet werden, wenn sie zur Unterscheidbarkeit der Straßenbezeichnung unbedingt erforderlich seien. Titel, Berufs- und Ehrenbezeichnungen sollten nicht verwendet werden.
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Lägen die Voraussetzungen für eine Benennung vor, werde der Beschluss im Amtsblatt der Stadt öffentlich bekanntgemacht und nach Ablauf der einmonatigen Klagefrist, sofern keine Klage erhoben werde, bestandskräftig.