Altenessen. Der Verein Rettet St. Johann aus Altenessen ist vor dem Oberverwaltungsgericht mit seiner Beschwerde gegen die Kirchenvorstandswahl gescheitert.
Der Verein „Rettet St. Johann“ hat nicht das Recht, den Verkauf des Kirchengrundstücks von St. Johann Baptist in Altenessen an den Krankenhaus-Träger Contilia zu verhindern. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren festgestellt und damit den gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt. Dagegen hatte der Verein Beschwerde eingelegt.
Die Kirchengemeinde St. Johann Baptist sieht sich in ihrem Vorgehen bestätigt: „Damit stützt auch das Oberverwaltungsgericht in diesem Verfahren die Position von Kirchengemeinde und Bistum Essen, dass der Kirchenvorstand als demokratisch gewählte Vertretung der Katholiken in Altenessen durch einen Verkauf der Pfarrkirche den Weg für das Krankenhausprojekt in Altenessen samt neuer Kirche für die Gemeinde frei machen darf. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.“ Contilia hat daraufhin am Mittwochnachmittag vor einem Notar den vom Kirchenvorstand gebilligten Kaufvertrag unterzeichnet.
Ende 2020 ziehen die Abteilungen nach Stoppenberg um
Bis 2025 will die Contilia rund 300 Millionen Euro in die Standorte Philippusstift Borbeck, St. Vincenz-Krankenhaus Stoppenberg und den Krankenhausneubau auf dem Gelände des heutigen Marienhospitals in Altenessen investieren.
Nach heutiger Planung ziehen die Fachabteilungen des Marienhospitals Ende kommenden Jahres ins Vincenz-Krankenhaus um. Das Stoppenberger Haus wird ebenso wie das Philippusstift derzeit zum Teil erneuert und ausgebaut.
Kein Verständnis für Gerichtsbeschluss
Gerd Urban, Vorstandsmitglied des Vereins „Rettet St. Johann“, hält die Entscheidung beider Gerichte für problematisch. „Man muss sie zunächst akzeptieren, verstehen muss man sie aber nicht zwingend“, sagt er. Nach seiner Ansicht bleibe es dabei, dass „die Wahlen zum Kirchenvorstand in der Kirchengemeinde St. Johann Baptist in Essen-Altenessen nicht ordnungsgemäß verlaufen“ seien: „Es bestand keine Kandidatenauswahl und damit stand das Wahlergebnis bereits vor der Wahl fest. Das Vorenthalten der Verkaufsabsichten (Kirche, Pfarrzentrum und Pfarrhaus) hat die Wahl manipuliert. Der Staat gewährt über das Vermögensverwaltungsgesetz (Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens) ein aktives und passives Wahlrecht für die Wahlen zum Kirchenvorstand und den bischöflichen Behörden das Recht, dazu Wahlordnungen zu erlassen. Die bischöfliche Behörde hat in der Wahlordnung u.a. festgelegt, dass Einsprüche und Beschwerden gegen die Wahl vom Kirchenvorstand und abschließend vom Bischof entschieden werden. Damit entscheidet das Gremium über die Berechtigung eines Einspruchs und einer Beschwerde, gegen den sich die Eingabe richtet.“
Entscheidungen seien sehr irritierend
Diese Instanzenregelung sei schon bedenklich, die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte seien sogar sehr irritierend. Gerd Urban: „Die Gerichte haben nicht eine mögliche rechtsfehlerhafte Wahl geprüft, sondern kurz und knapp festgestellt, dass die Gemeindemitglieder keinen subjektiven Rechtsanspruch für eine gerichtliche Wahlprüfung haben. Damit gewährt der Staat zwar ein Wahlrecht, aber erlaubt keine außerkirchliche Überprüfung.“
Presse und Öffentlichkeit hätten diese „Bedeutung und Wirkung nicht ausreichend zur Kenntnis genommen“, bemängelt Gerd Urban. Der Verein werde jetzt darüber nachdenken, welche Formen des weiteren Protests möglich sein.
In der Bezirksvertretung V Altenessen hatte Dr. Dirk Albrecht, der Geschäftsführer von Contilia, noch einmal den aktuellen Planungsstand erläutert. Den Beschluss des Oberverwaltungsgericht, der erst am Nachmittag ergangen war, erwähnte er nicht. Allerdings stünde die Unterzeichnung des Vertrags mit der Kirchengemeinde unmittelbar bevor. Anschließend beginne die Detailplanung, die bis ins kommende Jahr dauere. Mit der Verlegung der Fachabteilungen des Marienhospitals ins St. Vincenz-Krankenhaus in Stoppenberg werde Ende 2020 beginnen.
Verkehrsgutachten liegt jetzt der Stadt vor
Inzwischen geschrieben seien das Verkehrs-und das Schallgutachten. „Es liegt der Stadt vor und muss beurteilt werden“, berichtete der Contilia-Geschäftsführer. Grünen-Ratsherr Walter Wandtke wies auf den starken Besucherstrom an Wochenenden hin und fragte nach Verhandlungen mit der Ruhrbahn über eine bessere Anbindung mit Bus und Bahn. Der Contilia-Geschäftsführer versicherte, dass der Nahverkehr ein Thema sei, „doch wir sind auf Unterstützung angewiesen“.
Die Sorge mehrerer Bezirksvertreter, dass mit der Neugestaltung des Krankenhaus-Eingangs am Karlsplatz der Biergarten verschwinden könnte, räumte Dirk Albrecht aus: „Die Idee ist, dass der Karlsplatz als Ort der Kommunikation bleibt. Ich wünsche mir auch, das der Betreiber bleibt.“ Es müsse gelingen, die Möglichkeiten der Zusammenkunft zu erhalten, so wie es die Menschen mögen. Eberhard Kühnle, der Betreiber des Biergartens, bestätigt ein erstes Gespräch mit Contilia. Es sei möglich, dass die Gastronomie weiter in Richtung Johanniskirchstraße verlegt werde. „Wenn der Biergarten unter den Platanen und auf der Grünfläche platziert wird, kann er in etwa erhalten bleiben“, glaubt Eberhard Kühnle.
Huschrauber-Landeplatz ist vorerst nicht geplant
Über einen anderen Platz, nämlich einen Hubschrauber-Landeplatz, halten sich in Altenessen ebenfalls viele Gerüchte. Wie schon im Rahmen des Spaziergangs der Altenessen-Konferenz dementierte Dirk Albrecht auch jetzt noch einmal konkrete Pläne, ihn zu errichten. Das sei eine Frage des Leistungsspektrums des neuen Krankenhauses. Völlig ausschließen wollte er ihn aber für die Zukunft nicht.