Essen-Kettwig. Das Denkmalamt vertritt die Meinung, dass die Villa Ruhnau nicht als Baudenkmal einzustufen sei. Der Heimat- und Verkehrsverein sieht es anders.

Die Historienbroschüre über das Haus Am Bögelsknappen 1, besser bekannt als Ruhnau-Villa, erfreut sich großer Beliebtheit. Am Stand des Heimat- und Verkehrsverein (HVV) Kettwig beim Feierabend-Treff vergangene Woche ging sie mehrfach über die Theke. Was viele Leser sich nun fragen: Wie steht es eigentlich mit dem Denkmalschutz?

Da streiten sich die Geister. Die Leiterin des Essener Denkmalpflege, Petra Beckers, hat dazu ihre Meinung gegenüber dem HVV geäußert. Die Autoren der Broschüre vertreten eine ganz andere Ansicht. Darum geht es:

Über 800 Denkmäler sind erfasst worden

Aus einer der Redaktion vorliegenden E-Mail vom 9. Juli geht hervor, dass Petra Beckers eine im Heft dargelegte Einschätzung als „unerklärlich“ bezeichnet. Nämlich jene, dass ihr Institut Auskunft gegeben habe, dass für das Gebäude noch nie ein Antrag gestellt wurde, um es auf seine Denkmaleigenschaft hin zu untersuchen.

Imposante Bögen kennzeichnen die Eingangssituation des Hauses Bögelsknappen 1.
Imposante Bögen kennzeichnen die Eingangssituation des Hauses Bögelsknappen 1. © Carsten Klein

Die Denkmalschützerin verweist vielmehr auf die Anfang der 1980er-Jahre erfolgte Erfassung der Denkmäler der Stadt Essen nach dem NRW-Denkmalschutzgesetz. Über 800 Baudenkmäler seien vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland aus der Zeit bis um 1940 im Stadtgebiet Essens erfasst und mit Kurzbeschreibungen, Datierungen und Fotos dokumentiert worden. „Das Gebäude Am Bögelsknappen 1 war nicht Bestandteil des Antrages zur Eintragung in die Denkmalliste“, schreibt Beckers.

„Es gibt keinen Anlass, die ältere Auffassung zu revidieren“

„In 2017 wurde dann von Amts wegen überprüft, ob das Gebäude denkmalwert besitzt. Im April 2017 wurde vom Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Essen (IDD) und dem LVR/ADR festgestellt, dass es keinen Anlass gibt, die ältere Auffassung, auch aufgrund der Veränderungen der Gesamtanlage, zu revidieren“, schreibt Beckers weiter an den HVV.

Während nun Petra Beckers erklärt, der LVR/ADR habe gemäß Denkmalschutzgesetz die Entscheidung hergestellt, dass die Villa nicht als ein Baudenkmal einzustufen sei, sehen die Autoren der HVV-Broschüre das ganz anders.

Umfassende Prüfung blieb aus

„Es bleibt dabei, dass sie nur beschlossen haben, weiterhin das Gebäude nicht initiativ auf die Antragsliste zu setzen und weiterhin nicht als Baudenkmal einzustufen – ohne umfassende Prüfung“, erklärt Dorothee Lehmann-Kopp, die nicht nur langjährige Mieterin der Immobilie ist, sondern sich auch intensiv mit Geschichte und Bedeutung des Hauses auseinandergesetzt hat. Auch Hobbyhistoriker Helmut Wißler und Dr. Johannes Geymüller, Mitglied des Arbeitskreises Essen 2030, bleiben bei ihrer Einschätzung, dass ein Denkmalwert zunächst untersucht werden müsse. Geymüller werde, so der Plan, deshalb die übergeordnete Behörde kontaktieren.

Abtei Brauweiler

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) ist ein dem Landschaftsverband Rheinland unterstelltes Amt für Denkmalpflege mit Sitz in der ehemaligen Abtei Brauweiler.

Laut Denkmalschutzgesetz von 1980 besteht seine Aufgabe darin, den Denkmalbestand in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf zu beschreiben, zu erforschen und kontinuierlich zu betreuen.