Essen. Ein Maskierter hatte im Januar 2010 Kioske in Essen und Gelsenkirchen überfallen. Er bedrohte die Verkäuferinnen und erbeutete Bargeld. Die Polizei nahm einen 45-Jährigen fest. Der bestreitet die Taten. Und will mit dem Gericht nicht reden.

Freundlich lächelt der 45-Jährige, zeigt sich kooperativ. Nur mit dem Gericht will er nicht reden. Vor der XVII. Essener Strafkammer lässt er seine Anwältin erzählen, dass er für die angeklagten Kiosküberfälle nicht verantwortlich sei.

Maskiert mit einer Sturmhaube hatte ein Mann im Januar 2010 Kioske überfallen. Am 10. Januar tauchte er in Heßler an der Fersenbruchstraße auf. „Das ist ein Überfall“, rief er. Doch die 45 Jahre alte Verkäuferin nahm ihn nicht ernst und lachte. Erst als er eine Pistole auf sie richtete, verstand sie ihn und gab ihm das Geld aus der Kassenschublade. Zu­nächst gab sie ihm nur die Fünfer: „Ist ja nicht mein eigenes Geld. Das kann ich doch nicht irgendeinem Fremden geben.“ Dann rückte sie auch die Fünfziger heraus. Unerkannt flüchtete der Räuber.

Überfall auf Trinkhalle

Ähnlich lief auch der Überfall am 12. Januar auf die Trinkhalle in Schalke an der Gewerkenstraße ab. Wieder rief der Mann: „Überfall!“ Doch diesmal präzisierte er: „Wenn Du Scheiße baust, erschieße ich Dich.“ Auch sie gab ihm Geld aus der Kasse.

Auf den 45-jährigen Angeklagten aus Schalke war die Polizei vor allem gekommen, weil ihn ein Mann, der ihn aus dem Drogenmilieu kannte, am 10. Januar in der Nähe des Kiosks Fersenbruchstraße sah und dies der Polizei meldete. Das Bild schien zu passen, im­merhin hat der Angeklagte Vorstrafen, allerdings meist niedrige. Ob es reicht, den Angeklagten mit einem Mas­kenmann gleichzusetzen?

Gleich zu Anfang zeigte ein Schöffe Fairness und nannte sich „nicht unbedingt unbefangen“. Weil er für die Stadt Gelsenkirchen deutsche Sinti betreue, kenne er im weitesten Sinne auch den Angeklagten, der zu dieser Sippe gehöre. Er habe aber kein negatives Verhältnis zu den Sinti. Verteidigerin Petra Makalowski und der Angeklagte bedankten sich für die Offenheit, hatten keine Einwände gegen den Schöffen. So beschloss das Gericht dessen weitere Arbeit.