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Wegen bewaffneten Überfalls mit einem Butterfly-Messer müssen sich zwei Brüder und ein 25-Jähriger vor dem Essener Landgericht verantworten. Die Brüder haben beide eine Alkoholiker-Vergangenheit hinter sich.

„Dumm gelaufen“, kommentiert der Angeklagte aus Kupferdreh. In der Tat: Bewaffnet mit einem Butterflymesser soll der 24-Jährige einen Taxifahrer überfallen haben und zwar gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder und einem 25-jährigen Kumpel. Der teilt seit Mittwoch mit ihm wegen schweren Raubes die Anklagebank der XVII. Strafkammer des Landgerichts.

Es war gegen 0.10 Uhr am 4. August vergangenen Jahres, als die drei am Werdener Bahnhof in das Taxi stiegen, laut Anklage, um den Fahrer später zu überfallen. So kam es auch: An der Kampmannbrücke wurde der Mann mit dem Messer bedroht, geschlagen. Ihm wurde seine Geldbörse mit 200 Euro gestohlen. Die Täter hatten nicht lange Freude daran. Gerade in der Kupferdreher Wohnung des 24-Jährigen angekommen, stand schon die Polizei vor der Tür. „Lauf, sonst kriegst Du fünf Jahre“, diesen guten Ratschlag will der 25-Jährige auf der Brücke gehört haben, als das Taxi anhielt. Er nahm die Beine in die Hand und rannte los. Wer genau ihn so mobil machte, weiß er angeblich nicht.

Trauriges Familien-Vorleben

Der 25-Jährige ist nicht vorbestraft und hat nach eigener Schilderung nichts mit der Sache zu tun. „Ja“, räumt er ein, er sei dabei, aber mit dem Überfall nicht einverstanden gewesen. Eher unschuldig stellt sich auch der 24-Jährige dar. Er schiebt fast alles seinem kleinen Bruder in die Schuhe. Auch die Idee zum Überfall. „Lass das“, will er ihn mehrfach aufgefordert haben, als der im Taxi zur Tat schritt. „Ich zog das Messer und sagte stopp“, sagt der Angeklagte. Das Messer richtete er aber nicht gegen den Bruder, sondern nach vorne zum Taxifahrer. „Ich habe mit dem Messer gedroht, damit der anhält“, begründet er nun. Er habe weglaufen wollen. „Normalerweise“, so die Erfahrung von Richter Bernd Koß, „sagt in türkischen Familien der ältere dem jüngeren Bruder wo es lang geht.“ „Der hört nicht“, erklärt der Angeklagte, der mit mehreren Vorstrafen in den Prozess kam, die ungewöhnliche Situation. Der minderjährige Bruder hat ein eigenes Verfahren vor dem Jugendgericht.

Vom traurigem Vorleben berichten beide Angeklagten. Der 25-Jährige erzählt vom Vater, einem gewalttätigen Alkoholiker, der sich erhängte, als er, der Sohn, sieben, acht Jahre alt gewesen sei. Über den eigenen Alkoholkonsum sagt er: „Nach zwei Flaschen Wodka konnte man noch gut mit mir reden.“ Nach der Tat ging er in Therapie. Er arbeitet nun als Beikoch. Lesen und schreiben könne er nicht so gut, aber „super gut“ kochen.

Der 24-Jährige steht beim Alkohol nicht viel nach. Seine frühere Tagesration angeblich: Eine Falsche Wodka und viel Bier. Die Drogen habe er aufgeben, nachdem Panikanfälle ihn gequält hätten. Er leide immer mittags und abends unter Schüben, „auch heute.“ Verteidiger Timo Scharrmann weiß noch mehr: „Er ist auch Selbstmord gefährdet.“ Für den Prozess sind zwei weitere Tage terminiert.