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Es klingt wie Kinderkram, tatsächlich ist es ein Verbrechen. Weil zwei Moskitos-Fans gegnerischen Anhängern in der Straßenbahn Schal und Trikot raubten, müssen sie in den Arrest, entschied das Jugendschöffengericht.
Zwei Wochenenden dauert die Maßnahme für den 15-jährigen Angeklagten, zwei Wochen lang soll der 20-Jährige sitzen. Arbeitsstunden bekamen sie auch. Beide hatten neben dem Raub in der Straßenbahn auch Scheiben von in Frintrop geparkten Autos zerschlagen. Den Älteren stufte das Gericht in beiden Fällen als Rädelsführer ein.
Am 6. Dezember vergangenen Jahres hatten die beiden auf der Rückfahrt vom Eishockeystadion am Westbahnhof zwei Ratinger Fans, 18 Jahre alt, in der Straßenbahn gezielt angepöbelt, um ihnen die Fan-Utensilien zu rauben. „Wir wollten welche abziehen“, gestanden die Angeklagten vor Gericht. Zwei Schals und ein Trikot erbeuteten sie, der ältere Angeklagte versetzte den gegnerischen Fans Faustschläge ins Gesicht.
Autoscheiben zerstört
Am 14. Mai die nächste Tat. Mit Nothämmern aus einem Bus zerschlug das Duo nachts die Scheiben von Autos, zerstörte eine Haltestelle und eine Telefonzelle. Zwischendurch riefen sie eine Freundin an, die zu ihnen stieß. „Das Motiv muss pure Langeweile gewesen sein“, ordnete Richter Christian Fischbach ein. „Vielleicht war es aber auch Imponiergehabe, weil sie das Mädchen anriefen.“
Hausverbot in der Halle
Der ältere Angeklagte hatte mehr Straftaten begangen. Etwa Hausfriedensbruch, weil er sich am 18. Februar nicht an ein Hausverbot in der Eishalle gehalten hatte. Richter Fischbach offenbarte seine Liebe zum Eishockey: „Da habe ich ja noch Verständnis, wenn das Hausverbot einen Tag vor einem Derby erlassen wird. Aber dann muss man sich trotzdem daran halten.“ „Hätte ja geklappt, wenn ich nicht verpetzt worden wäre“, zeigte der 20-Jährige mit seinem spontanen Zwischenruf im Urteil, dass es ihm an tiefer Einsicht in sein Fehlverhalten noch mangelt.
Glück hatten die beiden Angeklagten. Und das hatten sie vor allem ihrem Geständnis zu verdanken. Richter Fischbach sagte, dass er eigentlich mit einer anderen Straferwartung in das Verfahren gegangen sei. Beim älteren Angeklagten habe er so an sechs bis sieben Monate Jugendstrafe gedacht. In der Verhandlung habe das Gericht aber viel Positives gehört. Beim Jüngeren, der jetzt spätestens um 22 Uhr nach Hause kommen muss, habe auch das Elternhaus gut reagiert. Er solle seine Freunde kritisch aussuchen und nicht mehr mitmachen, wenn Ältere Blödsinn machen, mahnte Fischbach.