Die Zuhörer aus der Familie des Opfers nahmen das Urteil empört auf. Gerade hatte das Landgericht Essen den Mann, der ihre siebenjährige Tochter missbraucht hatte, zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt.
Honoriert hatte die Jugendschutzkammer damit das Geständnis des 49-Jährigen, das dem sprach- und lernbehinderten Mädchen die Aussage im Gericht ersparte. Richterin Marie-Luise Nünning hob auch hervor, dass der Angeklagte aus dem sozialen Umfeld der Familie heraus sei.
Hundewelpen gezeigt
Das Interesse des Kindes an den Hundewelpen in seiner Wohnung hatte der 49-Jährige aus der Innenstadt ausgenutzt. Am 13. Januar hatte er vorher mit dem Vater des Kindes gemeinsam Alkohol getrunken. Dann ging er mit dem Mädchen in seine Wohnung, missbrauchte es sexuell. Plötzlich stand sein Stiefsohn in der Tür. Der 19-Jährige ging in die Küche, der Angeklagte folgte ihm. Von Reue keine Spur. Er packte den Stiefsohn am Kragen, bedrohte ihn. Ob er etwas gesehen habe? Ja, natürlich, sagte der Stiefsohn. Das werde er bereuen, sagte der Angeklagte.
Stiefsohn bedroht
Er setzte sein aggressives Verhalten fort. Der Junge war mittlerweile zu seiner Mutter gegangen. Beide kehrten zurück, allerdings in die Nachbarwohnung zu den Eltern der Geschädigten. Dort war mittlerweile auch der Angeklagte mit dem Mädchen, das er gegenüber den Eltern beschuldigt hatte, ihn sexuell bedrängt zu haben. Als sein Stiefsohn erschien, wechselte er die Taktik und beschuldigte diesen: „Jetzt wird deine Schweinerei aufgeklärt.” Selbst als die mittlerweile von den Eltern alarmierte Polizei kam, bedrohte er den Stiefsohn noch.
Zwei Promille Alkohol
Vor Gericht räumte er die Taten, unterstützt von Rechtsanwalt Siegmund Benecken, ein. Warum er den Sohn bedroht und falsch beschuldigt habe, will die Richterin wissen. „Angst?”, deutet der Angeklagte an. Rund zwei Promille Alkohol dürfte er zur Tatzeit im Blut gehabt haben.
Kein Pädophiler
Staatsanwältin Yvonne Rothe beantragte vier Jahre Haft für die Tat. Verteidiger Benecken sprach von einer „menschlichen Sauerei” seines Mandanten, aber auch davon, dass der Angeklagte in die Situation „reingeschliddert” sei. Das sah die Strafkammer ähnlich, gab dem nicht vorbestraften Mann, der laut Gutachten nicht pädophil ist, Bewährung. Richterin Nünning: „Eine schwere Tat, aber nicht der schwerste denkbare Fall.”