In London die Daten ausgespäht, in Essen mit den gefälschten Kreditkarten Geld abgehoiben. Zwei Mitglieder einer international agierenden Bande von Kreditkartenbetrügern standen vor dem Landgericht Essen.
Die Bosse in London kurven unbehelligt mit Ferraris durch die Stadt, vermuten die beiden Verteidiger, ihre zwei Mandanten im Essener Landgericht seien dagegen nur kleine Fische, für die eine Bewährungsstrafe ausreiche. Es geht um Kreditkartenbetrug. In welchen Wagen die zwei Angeklagten, 27 Jahre alte Tamilen, in Essen und anderen Orten unterwegs waren, verrieten die Anwälte nicht. Die Männer hatten auf jeden Fall gefälschte Kreditkarten dabei, mit denen sie an Bankautomaten, vor allem in Überruhr, Beträge zwischen 100 und 1000 Euro abhoben, solange die jeweilige Karte funktionierte. Bis Oktober 2007 entstand so innerhalb eines Jahres ein Gesamtschaden von rund 58 000 Euro. Nach Überzeugung der VII. Strafkammer gehörten die Männer zu einer international agierenden Bande junger Tamilen. An eine Bewährungsstrafe dachte sie nicht, sondern verurteilte die Angeklagten zu Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren und drei Jahren zehn Monaten.
Gut organisiert
Die Bande war gut organsiert: An Londoner Tankstellen spähte sie Daten von Kreditkarteninhabern aus. Richter Rudolf Fink spricht „vom erheblichen Aufwand”, an die Daten zu kommen. „Das kann nur ein Profi”, bestätigt ein Angeklagter. Die Daten wurden nach Deutschland übermittelt und auf überall zu kaufende Rohlinge übertragen. Dann landeten sie unter anderem bei den Angeklagten. „Läufer” nannte man diejenigen, die das Geld abheben mussten. Sie durften zu dritt 20 Prozent des Geldes, das sie aus den Automaten geholt hatten, einstreichen. Zu dieser Gruppe gehörte der Angeklagte M. Weitere 20 Prozent bekam der Angeklagte S., der laut Staatsanwalt Eberhard Schilling „eine erhöhte Stelle in der Hierarchie einnahm” und das Restgeld weiterleitete. Schilling beantragt für beide vier Jahre Haft.
Besserung gelobt
„Er war nur ein Läufer. Auf unterster Ebene mit dem höchsten Entdeckungsrisiko”, spricht Verteidiger Ulrich Busch für seinen Mandanten, der von staatlicher Unterstützung lebte und „aus finanzieller Not” gehandelt habe. Kollege Henry Alternberg unterstützt : „Warum muss man das so hoch aufhängen?”, fragt er die Kammer. Die Angeklagten geloben Besserung: „Es tut mir Leid”, erklärt der eine, und sein Kollege fasst es so zuammen: „Das war eine Dummheit von mir. Für Geld macht man Vieles.” adB