Weil sie sich über die Praxisgebühr ärgerte, soll eine 35-jährige Essenerin das Auto ihres Arztes zerkratzt haben. Das Amtsgericht Essen glaubte ihrer Unschuldsbeteuerung nicht und verurteilte sie.
Angst vor großen Namen und Institutionen kennt die 35-Jährige nicht, wenn sie sich im Recht wähnt. Vor dem Urteil macht sie Amtsrichter Roland Wissel auf diesen Charakterzug aufmerksam: „Ich war es nicht. Ich werde kämpfen bis zum Ende.” Einzuschüchtern ist er nicht und verurteilt sie wegen Sachbeschädigung zu 600 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu zehn Euro). Laut Urteil hatte sie aus Wut das Auto ihres Arztes zerkratzt.
Sie wollte längeren Krankenschein
Auch vor dem 65 Jahre alten Mediziner und seinen Helferinnen zeigte sie sich am 3. Juli kämpferisch. Die Umschülerin war in die Rüttenscheider Praxis gekommen, um ihren einwöchigen Krankenschein nach einem Eingriff frühzeitig von ihrem Hausarzt auf zwei Wochen verlängern zu lassen. Der Grund: Eine Reise stand an. Brav zahlte sie an der Rezeption zehn Euro Praxisgebühr. Als der Arzt die Verlängerung ablehnte, suchte sie das Weite. „Sie sagte, sie wolle zu einem anderen Arzt”, erinnert sich der Mediziner. Ihre Praxisgebühr bekam sie zurück.
Arzt klopfte an die Scheibe ihres Autos
Wenige Minuten später kehrte sie zurück. Denn im Auto war ihr eingefallen, dass sie den Arztbericht benötige. Zum Streit mit den Helferinnen kam es, als diese dafür doch wieder zehn Euro verlangten. Sie will ihren Anwalt ins Spiel gebracht und dann die Praxis verlassen haben. Beim Wegfahren habe sie den Arzt gesehen, wild gestikulierend. Das habe sie ignoriert. Sein Auto habe sie nicht zerkratzt: „Ich kann schwören mit allem, was es gibt.”
Auch eine Praxisgebühr
Die Gesamtschau der Aussagen von Helferinnen und Arzt bestätigen diese Unschuld nicht, sagt das Urteil. Jeder von ihnen hat einen Teil der Tat wahrgenommen. Und dazu passt, dass der Arzt noch an ihre Autoscheibe klopfte und sie trotzdem wegfuhr. Ursprünglich hatte die nicht vorbestrafte Angeklagte einen Strafbefehl in Höhe von 400 Euro (40 Tagessätze) erhalten. Nach ihrem Einspruch und der Verhandlung erhöhte Richter Wissel die Strafe auf 600 Euro (60 Tagessätze). Auch eine Art Praxisgebühr..