Essen. Drei Mitglieder einer Roma-Familie müssen wegen schwerer Körperverletzung hinter Gitter. Sogar die Großmutter war mit Pfefferspray verletzt worden.
Damit hatten die Angeklagten nicht gerechnet: Die VII. Strafkammer des Landgerichts verhängte harte Strafen unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen drei Mitglieder einer Roma-Familie aus Solingen: Sechs Jahre und einen Monat Haft für Richard G. (46), vier Jahre für seinen Sohn Christian (24) und dreieinhalb Jahre für Markus G., den Bruder von Richard G.
Aus Gründen, die im Prozess nicht aufgeklärt werden konnten, hatte das Trio am 22. Februar 2014 drei Verwandte in deren Wohnung an der Hubertstraße in Kray die Tür eingetreten, mit Fäusten und Baseballschlägern zugeschlagen und sie schwer verletzt: „Das war ein Rollkommando.“ Mehrfach wiederholte Richter Nils Feldhaus diesen Satz.
Geld und Pauschalgeständnisse beeindruckten nicht
In Erinnerung geblieben ist, dass am 11. August, wenige Tage vor Prozessbeginn, 100 Mitglieder der Roma-Familie im Stadtgarten und vor dem Uniklinikum aufeinander losgingen. Hintergrund soll gewesen sein, dass die Angeklagten versucht hatten, dem Hauptzeugen 30.000 Euro Schweigegeld zu zahlen, damit er nicht aussagt. Der soll sich geweigert haben. Das soll zu seiner versuchten Entführung und der Massenschlägerei geführt haben.
Eigentlich sollte am vierten und letzten Prozesstag plädiert werden. Doch die Angeklagten präsentierten je einen weiteren Verteidiger, die Haftstrafen abwenden sollten. Die Anwälte trugen Pauschalgeständnisse vor und boten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs Geld an. Verteidiger Reinhard Birkenstock wedelte mit Geldscheinen. Das schien die Nebenklagevertreter nicht zu beeindrucken, hatten sie das Thema doch schon mit ihren Mandanten geklärt. Die wollten kein Geld.
Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens lag mit ihren Strafanträgen unter dem Urteil der Kammer. Vier Jahre für Richard G. war ihr höchstes Strafmaß. Für den Sohn Christian beantragte sie eine Bewährungsstrafe. „Hier gibt es keine Selbstjustiz und keinen rechtsfreien Raum“, machte Oberstaatsanwältin Jürgens klar. Besonders verwerflich fand sie, dass Christian G. seine Oma, eines der Opfer, mit Fäusten geschlagen und mit Pfefferspray besprüht hatte. Die Verteidiger beantragten Bewährungsstrafen. Doch die „mauen“ Geständnisse und die Geldangebote, die den Eindruck weckten, sich freikaufen zu wollen, überzeugten die Kammer nicht.