Essen. Die Reinigungsgesellschaft RGE erhielt gegen große Konkurrenz den Zuschlag für die Reinigungsarbeiten in allen städtischen Gebäuden in Gladbeck. Schon 2013 ließ die Bezirksregierung wissen: Der Auftrag verstößt gegen die Gemeindeordnung. Jetzt droht der RGE Schadensersatz.
Das städtische Tochterunternehmen RGE hat Ärger in Gladbeck und muss vielleicht sogar Schadenersatz leisten. Der Fall: Seit 2012 werden die städtischen Gebäude in Gladbeck von der RGE geputzt, die auf Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen spezialisiert ist. Ob man diese Arbeiten übernehmen durfte, ist aber fraglich.
Als Stadttochter muss die RGE sich laut Gemeindeordnung vorrangig in Essen wirtschaftlich bestätigen. Es gelten besonders im Bieterwettbewerb mit Privatfirmen Beschränkungen, damit diese nicht benachteiligt werden. Genau dagegen soll die RGE verstoßen haben, wie die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Essen bereits im Jahr 2013 mitteilte. Die Mahnung blieb folgenlos - bis heute putzt die RGE in Gladbeck.
Die Stadt Gladbeck spart gegenüber früher ein Drittel der Kosten
Die Vorgeschichte: Die Nachbarstadt hatte den Putz-Auftrag europaweit ausgeschrieben, und unter 25 Anbietern beeindruckte die RGE als günstigster. Die Essener boten an, die Gladbecker Gebäude für jährlich eine Million Euro sauber zu halten, und für zusätzlich 200 000 Euro Grundreinigungen zu erledigen. „Im Vergleich mit der Vorgängerfirma sparen wir 600 000 Euro“, heißt es bei der Stadt Gladbeck.
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Weniger zufrieden war jedoch ein Mitbieter. Er beschwerte sich bei der Landesinnung der Gebäudereiniger, die wiederum die Bezirksregierung alarmierte. Geschäftsführer Bernhard Nordhausen: „Der Reinigungsmarkt ist extrem hart umkämpft. Wenn eine städtische Gesellschaft, die oft günstiger kalkulieren kann, mitmischt, müssen wir im Interesse unserer Mitglieder aktiv werden.“
Kämmerer: RGE-Handeln ist „noch rechtmäßig“, aber ein Grenzfall
Essens Kämmerer Lars Klieve, im Verwaltungsvorstand für die Stadttöchter zuständig, kann das sogar teilweise nachvollziehen. „Mir ist klar, dass das ein Grenzfall ist.“ Wenn Stadttöchter ihr Basis-Geschäft in Essen machen und „draußen“ dank dieser Sicherheit mit günstigen Kampfpreisen private Konkurrenz ausstechen, sei das nicht unproblematisch. „Ich denke aber, die RGE ist im vorliegenden Fall noch auf der rechtmäßigen Seite“, meint Klieve. Die RGE-Geschäftsführung hat sich trotz mehrerer Anfragen nicht geäußert.
Für Gladbeck ist der Fall klar: „Wir haben einen gültigen Vertrag bis 2016“, so Michael Chlapek, Leiter des Bürgermeisterbüros. Sollte die RGE diesen Vertrag vorzeitig kündigen müssen und die Stadt dann einen anderen, womöglich teureren Anbieter benötige, „würden wir Schadenersatz verlangen“.