Essen. Sabrina Devers aus Xanten wurde nur 27 Jahre alt. Die stark übergewichtige Frau starb vor vier Jahren an den Folgen einer Magenoperation. Vor dem Landgericht Essen suchen ihre Eltern jetzt einen Schuldigen für den Tod ihrer Tochter. Doch Gutachten entlasten den Arzt, der sie operiert hatte.

Die gütliche Einigung, die Richter Norbert Schalla zwischen den Parteien vermitteln will, bleibt ohne Erfolg. Zu verhärtet sind die Fronten in dem Zivilprozess vor dem Landgericht Essen um den Tod einer 27-Jährigen. Einer Frau, die vor vier Jahren an den Folgen einer Magenoperation starb.

Extrem übergewichtig war die Xantenerin. Sie litt stark unter den 156 Kilogramm, die sie auf die Waage brachte. 1,78 Meter maß sie. An den Knien war sie operiert worden, hatte Bandscheibenvorfälle. Einer Arbeit ging sie nicht nach, auch ihre Psyche war beeinträchtigt von den Pfunden, die sie mit sich trug.

Nach Operation drang Flüssigkeit in den Bauchraum

Vom damals noch selbstständigen Lutherkrankenhaus in Essen-Freisenbruch hatte sie sich die Rettung versprochen. Dort wollte sie sich den Großteil ihres Magens entfernen und vom Rest einen Schlauchmagen formen lassen. Deutliche Gewichtsreduzierungen versprechen Mediziner durch diesen Eingriff.

Doch die Besserung blieb aus, ihr Leid vergrößerte sich. Offenbar wegen einer undichten Narbe drang Flüssigkeit in den Bauchraum, der sich entzündete. Eine wahre Odyssee durch Kliniken schloss sich an. Das Wunder blieb aus: Am 29. Januar 2010 starb sie im Essener Uni-Klinikum „im septischen Schock“.

Die Eltern führen einen aussichtslosen Kampf

Seitdem suchen ihre Eltern einen Schuldigen. Sie verklagten den Arzt auf 50 000 Euro Schmerzensgeld, warfen ihm Kunstfehler vor. Doch es ist ein fast aussichtsloser Kampf, den sie führen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mediziner wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Aber ein Gutachter entlastete ihn, eine Schuld sei ihm nicht vorzuwerfen.

Im aktuellen Schmerzensgeldprozess ändert sich an dieser Beweislage wenig. „Das vorläufige Ergebnis unseres Gutachters ist deckungsgleich mit dem der Staatsanwaltschaft“, erläutert Richter Schalla am Donnerstag. Er appelliert an die Parteien, sich gütlich zu einigen: „Damit alle Seiten endlich Ruhe finden, vier Jahre nach dem Tod.“ Er regt an, dass der Arzt, stellvertretend die Klinik, eine kleine Summe an die Eltern zahlen: „Nur als Symbol.“

Arzt ist sich keiner Schuld bewusst

Die Eltern und ihre Anwältin stimmen zu. Aber sie wollen das Geld als „Entschuldigung“ gewertet wissen. Über die Höhe des Betrages wird noch gar nicht geredet. Der Arzt lehnt den Vorschlag ab. Er sei sich keiner Schuld bewusst und will das gerichtlich festgestellt haben: „Ich bin persönlich im Internet und bei der Ärztekammer diskreditiert worden.“

Eine Vergleichszahlung, signalisiert seine Anwältin, werde in der Öffentlichkeit als Schuldspruch gewertet. Und so geht der Prozess weiter, der mit einem Urteil des Essener Gerichtes in einigen Monaten kaum zu Ende gehen wird. Denn die unterlegene Partei, weiß Schalla, wird dann Berufung einlegen.