Essen. . Der Plakat-Eklat, für den eine muslimische Studentin an der Uni Duisburg-Essen gesorgt hat, dürfte für die Frau keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Stimmt sie zu, wird das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft Essen eingestellt. Die Uni als Geschädigte hat sich bereits dafür ausgesprochen.

Sogar der Staatsschutz war eingeschaltet, weil ein islamistischer Hintergrund zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte. Doch sechs Monate, nachdem eine muslimische Studentin an der Universität Duisburg-Essen für einen Plakat-Eklat gesorgt hatte, deutet jetzt alles auf eine Einstellung des Verfahrens hin. Die Studentin habe „ausschließlich aus religiösen Motiven“ gehandelt, sagt ein Sprecher der Essener Staatsanwaltschaft. In ihren Vernehmungen habe sich die Frau zudem „umfassend geständig und einsichtig“ gezeigt.

Zweimal hatte die Studentin die Uni mündlich auf die Verletzung religiöser Gefühle durch Motive einer Comic-Ausstellung hingewiesen. Ende Juni schritt sie dann selbst zur Tat und zerstörte ein Plakat mit einer Schere. Die Schau wurde vorzeitig beendet, eine Debatte über den Umgang mit religiösen Gefühlen von muslimischen Studierenden entbrannte.

Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung

Die Uni hatte Anzeige erstattet und auch mit disziplinarischen Konsequenzen gedroht. Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung, im Falle einer Verurteilung hätte der Frau wohl eine Geldstrafe gedroht. Eingestellt würde das Verfahren gegen eine Zahlungsauflage. Zivilrechtlich könnte die Frau allerdings weiterhin belangt werden.

Die Universität, die am Montag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war, habe der Einstellung des Verfahrens als Geschädigte zugestimmt, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Allerdings liege die Zustimmung der Studentin selbst noch nicht vor. Erst kurz vor Weihnachten hat ihr Rechtsanwalt die Nachricht seitens der Staatsanwaltschaft erhalten, dass der Plakat-Eklat für sie wohl ohne strafrechtliche Konsequenzen endet.