Essen.

Der 42 Jahre alte Familienvater aus Essen, der im Badezimmer seiner Wohnung heimlich eine Videokamera installiert hatte, muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das entschied die Jugendschutzkammer des Landgerichtes Essen.

Mit ihrem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag von Staatsanwältin Maria Linten. Der Angeklagte hatte die Taten nur zum Teil eingeräumt.

An zwei verschiedenen Tagen hatte der Katernberger die Kamera im Bad angebracht. Das Objektiv richtete er auf den Bereich der Badewanne und zeichnete erstmals Bilder auf, als seine 20-jährige Stieftochter duschte. Schwerwiegender war das, was er seinem sieben Jahre alten Sohn antat. Im Bad und im Schlafzimmer missbrauchte er den Jungen zweimal.

Essener Angeklagter in Aufzeichnungen zu sehen

Sein Opfer wurde auch eine ebenfalls sieben Jahre alte Freundin seines Sohnes. Die beiden spielten am 10. Oktober 2012 im Kinderzimmer, da kam der Angeklagte hinzu. Als ihm die Gelegenheit günstig erschien, zog er dem Mädchen die Hose herunter, befingerte es unsittlich. Weinend hatte die Siebenjährige es sofort ihren Eltern erzählt, die mit dem Kind zur Polizei gingen.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte den Missbrauch seines Sohnes früh gestanden, allerdings belastete ihn die entsprechende Videoaufnahme auch eindeutig. Er hatte sich offenbar sicher gefühlt, denn die Aufzeichnungen zeigten auch ihn selbst, als er die Kamera in Position brachte.