Gelsenkirchen/Essen. Ein ehemaliger Erzieher der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Essener Uni-Klinikum muss für drei Jahre in Haft. Das Landgericht Essen ist überzeugt, dass er einen zwölf Jahre alten Freund seines Sohnes im Schlaf mehrfach sexuell missbraucht hatte.
In seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung hatte der Erzieher noch einmal die Vorwürfe bestritten. Das Landgericht Essen überzeugte er damit nicht. Die Jugendschutzkammer hielt den früheren Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Essener Uni-Klinikum für schuldig, einen 2012 zwölf Jahre alten Freund seines Sohnes fünfmal sexuell missbraucht zu haben.
Staatsanwältin Melanie Droste war ebenfalls von der Glaubwürdigkeit des Kindes überzeugt. Drei Jahre und vier Monate Haft forderte sie. Verteidiger Clemens Louis zweifelte dagegen die Angaben des Jungen an und beantragte erfolglos einen Freispruch. Der 37 Jahre alte Angeklagte, alleinerziehender Vater, setzte sich im letzten Wort vor allem mit dem Vorwurf der Gegenseite auseinander, keine Reue gezeigt zu haben: „Wenn ich nichts getan habe, kann ich auch keine Reue zeigen.“ Insgesamt drei Jungen hatten von sexuellen Übergriffen des Gelsenkircheners berichtet. Das Gericht beschränkte das Verfahren aber auf einen Jungen, der das Hauptopfer war.
Am Hals gewürgt
Wenn dieser im Zimmer seines Freundes übernachtete, kam der Angeklagte laut Urteil nachts ins Kinderzimmer und manipulierte im Intimbereich des Jungen. Als dieser wach wurde und die Praktiken ablehnte, hörte der 37-Jährige jeweils auf. Nur einmal soll er ihn ins Wohnzimmer gezerrt, auf den Arm geschlagen und am Hals gewürgt haben. Erst die Tränen des Kindes brachten ihn zum Aufhören.
„Das hat dem Jungen Angst gemacht und ihn sehr beeinträchtigt“, wertete das Gericht strafschärfend. Der Junge war in seiner Vernehmung vor Gericht auch gefragt worden, was er für den Angeklagten heute empfinde. Die Antwort fiel eindeutig aus: „Hass!“
Richterin Luise Nünning erinnerte im Urteil auch an die Zeugenaussage, die der Sohn des Angeklagten abgelegt habe. Er hatte gesagt, nichts von Missbrauchstaten gehört zu haben, obwohl er im selben Zimmer lag. Nünning: „Ob er es mitbekam, ist für uns nicht entscheidend. Er war jetzt in einem schlimmen Loyalitätskonflikt.“ Persönlich trifft ihn die Verurteilung auch. Vermutlich muss er ins Heim, wenn sein Vater ins Gefängnis geht.