Essen. . Cleonice Andres ist trotz Handicaps viel unterwegs. In Essen berechneten Taxi-Fahrer für die Beförderung ihres Rollstuhls mehrfach fünf Euro extra. Das ist nicht erlaubt, sagt Andres. Das bestätigen ihr auch die Stadt – und sogar der Geschäftsführer von Taxi Essen.

Cleonice Anders ist verärgert und etwas aufgeregt: Fünf Euro Zuschlag haben ihr mehrfach Essener Taxifahrer für den Transport ihres Rollstuhls abgeknöpft. „Das ist mir noch in keiner anderen Stadt passiert“, sagt die Kommunikationstrainerin, die berufsbedingt häufig mit dem Zug quer durch die Republik reist. Als Frau mit Handicap weiß sie, „dass die Beförderung von Hilfsmitteln eigentlich nicht extra berechnet werden darf“. Doch auf ihre Einwände hätten sich die Fahrer gar nicht eingelassen. Das stehe so in der Gebührenordnung der Stadt, hieß es. „Zeigen konnte die mir aber keiner. Über so ein Verhalten bin ich empört. Besonders weil ich keine Alternative habe und auf Taxis angewiesen bin.“

Statt zu resignieren, ließ Cleonice Anders nicht locker: Sie notierte sich die Namen der Taxiunternehmer und rief beim zuständigen Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt, Ulrich Rosenbaum, an. „Der hat mir nicht nur versichert, dass ich im Recht bin – er will die Fahrer auch belangen.“

Nahm den Verstoß gegen die Taxigebührenordnung nicht hin und hakte auch bei der Stadt Essen nach: Cleonice Andres aus Rostock.
Nahm den Verstoß gegen die Taxigebührenordnung nicht hin und hakte auch bei der Stadt Essen nach: Cleonice Andres aus Rostock.

Denn der Verstoß gegen die Taxigebührenordnung sei eine Ordnungswidrigkeit, bestätigt Renate Kusch vom Presseamt der Stadt. Hilfsmittel wie Rollatoren, Kinderwagen und Rollstühle müssen ohne Aufschlag transportiert werden. Egal, ob ein Kombi oder eine Großraumlimousine benötigt werden. „Dieser Personenkreis soll nicht noch extra abkassiert werden.“ Auch der übliche Kofferraumzuschlag für Gepäck fällt weg. Das alles ist in Paragraf 3, Absatz 4 der Gebührenordnung für Taxis verankert. Der Kunde sei bei einer telefonischen Bestellung nicht mal verpflichtet, auf sein Handicap aufmerksam zu machen. „Es besteht grundsätzlich eine Beförderungspflicht“, so Kusch.

Cleonice Anders ist mit der Essener Taxifahrerzunft etwas versöhnt

„Stimmt“, sagt auch Albert Mertes. Der Geschäftsführer von Taxi Essen kann es nicht fassen, dass das Gebaren einzelner Taxifahrer und Unternehmer wieder einmal ein schlechtes Licht auf die ganze Branche wirft. „Bei der Taxifahrerprüfung wird natürlich zum Thema Beförderungspflicht und Gebühren geprüft.“ Das müsste allen Fahrern und Unternehmern bekannt sein, „aber anscheinend gibt es da immer noch einen dringenden Informationsbedarf“. Ein Grund für Mertes, an seine Kollegen zu appellieren und das Thema in der nächsten Ausgabe des Taximagazins aufzugreifen.

Derweil ist Cleonice Anders mit der Essener Taxifahrerzunft etwas versöhnt: „Meine letzte Taxifahrt zum Bahnhof war super. Der Fahrer war nett, hat nichts zusätzlich berechnet und mit dem Kopf geschüttelt, als ich ihm meine Erlebnisse schilderte.“ Bei ihrer Beschwerde gehe es nicht um die 20 Euro, die sie insgesamt zusätzlich zahlen musste: „Meine Rechnungen zahlt mein Arbeitgeber. Aber es gibt genug Menschen, für die fünf Euro viel Geld sind.“