Essen. . Bei ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das den Neonazi-Aufmarsch in Essen-Borbeck am Jahrestag der Reichspogromnacht erlaubte, hat die Polizei einen Fehler gemacht: Die Beschwerde war zwar beim Oberverwaltungsgericht eingegangen, doch sie lief ins Leere.

Da standen sie nun im Vorfeld der NPD-Kundgebung in Borbeck und wunderten sich: Wo blieb sie nur, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster darüber, ob die Rechten nun am Jahrestag der Pogromnacht aufmarschieren dürfen oder nicht? Selbst Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und die versammelte Polizistenschar antworteten mit Schulterzucken. Denn sie hatten allesamt keine Ahnung, dass da gehörig was schief gelaufen war am Abend zuvor.

Die Beschwerde der Polizeipräsidentin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, das den Neonazi-Aufmarsch erlaubte, war zwar beim OVG eingegangen, doch sie lief ins Leere. Denn das Papier, das exakt um 18.43 Uhr das Faxgerät in Münster verließ, blieb unbearbeitet. Die Belegschaft des OVG war längst im wohlverdienten Wochenende.

Polizei räumt Fehler ein

Die Polizei hat einen entscheidenden Fehler gemacht, wie sich jetzt auf Nachfrage unserer Redaktion herausstellte: „Wir müssen uns das ankreiden“, räumte Polizeisprecher Lars Lindemann unumwunden ein: „Wir hätten im Vorfeld deutlicher machen müssen, dass wir beabsichtigen, Beschwerde einzulegen.“

Gut gemeint, schlecht gemacht also: Der erste Verbotsversuch einer NPD-Demo in der Amtszeit der Behördenleiterin Stephania Fischer-Weinsziehr – er war eine Premiere im doppelten Sinne. „Dass so etwas passiert, ist wohl das erste Mal“, sagte jedenfalls OVG-Sprecher Ulrich Lau, der sich an keinen vergleichbaren Fall erinnern kann: „In der Vergangenheit hat es nie Probleme gegeben. Da ist man befremdet.“

Klare Ansage hat gefehlt

Es habe schlicht eine klare Ansage gefehlt, dass die Essener Behörde beabsichtige, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts die nächste Instanz anzurufen. Wäre das passiert, hätte es auch keine Probleme gegeben, versichert Lau.

Den Einwand, vor dem Hintergrund einer jahrelangen Erfahrung mit möglichen juristischen Auseinandersetzungen im Vorfeld von rechten Kundgebungen am 9. November zumindest eine Bereitschaft für den Fall der Fälle am Oberverwaltungsgericht vorzuhalten, will Lau nicht gelten lassen: „Wir können unsere Belegschaft doch nicht auf einen Verdacht hin dienstverpflichten.“