Essen. Weil er eine 13-Jährige geschwängert hatte, wurde ein 25-jähriger Essener nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Strafmildernd führte das Gericht an, dass es sich um eine Liebesbeziehung gehandelt habe. Dennoch habe der Angeklagte sich “ein taugliches Opfer ausgesucht“.
Die V. Essener Strafkammer Kammer diskutierte länger. Dann gewährte sie einem 25-Jährigen, der eine 13-Jährige geschwängert hatte, Bewährung. „Unter Zurücksetzung größter Bedenken“, betonte Richterin Luise Nünning am Freitag.
Die zwei Jahre Haft mit Bewährung wegen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs hatte schon Staatsanwältin Katharina Küpper gefordert. Wie die Kammer gestand sie dem Essener Angeklagten strafmildernd zu, dass es sich um eine Liebesbeziehung gehandelt habe, in der die 13-Jährige mit „ihrer Sexualität kokettierte“. Strafschärfend betonte sie aber, dass das Mädchen nicht von einer Beziehung ausging, dass es sich vom Erwachsenen unter Druck gesetzt fühlte. Er habe sich „ein taugliches Opfer ausgesucht, das gerade Probleme mit den Eltern hatte“, sagte die Staatsanwältin.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte der 25-Jährige aus Holsterhausen, der damals den Beruf des Feuerwehrmannes erlernte, die 13-Jährige übers Internet kennen gelernt. Beide trafen sich häufig, ohne dass es ihre Eltern wussten. Im Dezember kam es zum ersten Sex. Ungeschützt.
Drastische SMS-Nachrichten
Im Januar hatten sie ein zweites Mal Sex, danach wurde die Schwangerschaft bekannt. Jugendamt und Polizei schalteten sich ein. Auf welchem Niveau die Beziehung ablief, belegen SMS vom Handy des Angeklagten, die von ihr entsprechend beantwortet wurden. Sie sind derart drastisch, dass sie vermutlich nicht einmal der Drehbuchschreiber für einen Softporno verwenden würde. Ein Foto zeigt laut Anklage ein weibliches Kind, dem eine Pistole an den Kopf gehalten wird, bei Sexualpraktiken mit einem Mann. Warum er der 13-Jährigen das Bild geschickt habe, will Opferanwältin Imke Schwerdtfeger wissen. Aus Spaß, er habe sich nichts dabei gedacht, sagt der Angeklagte.
Nach der Anzeige hatte der Angeklagte, der wegen Betruges zur Tatzeit unter Bewährung stand, mehrfach versucht, die 13-Jährige zu Lügen bei der Polizei zu bewegen. Doch das lehnte sie ab. Das Kind hat sie abgetrieben. Er verlor seinen Job bei der Feuerwehr.
Nach dem Urteil beeilte sich Verteidiger Clemens Louis, das Urteil anzunehmen. Staatsanwältin Küpper verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. Der Angeklagte stand auf und ging grinsend heraus.