Hattingen. . Seit dem Jahr 2010 hat sich die Zahl der Anzeigen mehr als verdoppelt. Verursachern drohen hohe Geldstrafen.
Nicht nur die körperliche, auch die verbale Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt immer mehr zu. Nachdem es es im Jahr 2010 noch 45 Anzeigen wegen des Straftat-Bestandes der Beamtenbeleidigung gegeben hat, waren es im Vorjahr bereits mehr als doppelt so viele – Sprecher Dietmar Trust berichtet für 2012 von 92 Anzeigen.
Wie mehrfach schon berichtet werden Polizisten immer häufiger von Bürgern angegriffen – geschlagen, getreten, angespuckt. Rainer Peltz, Vorsitzender Gewerkschaft der Polizei im EN-Kreis, weist immer wieder auf Verletzungen seiner Kollegen hin. Seit knapp drei Jahren wird dieses Problem auch intern angegangen. Unter anderem wurde die Empfehlung ausgesprochen, auch bei verbalen Entgleisungen härter durchzugreifen – damit die Autorität nicht untergraben wird.
Ermessensspielraum
„Auch deshalb ist die Zahl der Anzeigen gestiegen“, erklärt Dietmar Trust. „Darüber hinaus liegt es im Ermessen eines jeden Polizisten, was für ihn beleidigend ist.“ Trust zitiert dazu den ehemaligen EN-Polizeichef Klaus Noske – denn der habe immer gesagt: „Ich entscheide immer noch selbst, wer mich beleidigt.“
Unterdessen hat die Versicherung D.A.S. zusammengestellt, wie teuer Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten werden können. „Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat und kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe wie Flüche oder Beleidigungen als auch für beleidigende Gesten“, erklärt die Juristin Anne Kronzucker.
Hier ein kleiner Überblick:
600 bis 4000 Euro fallen an, wenn ein ausgestreckter Mittelfinger, der so genannten Stinkefinger, gezeigt wird.
750 Euro kostet es, wenn ein Verkehrsteilnehmer den Beamten einen „Vogel“ zeigt.
250 Euro müssen berappt werden, wenn der Polizist als „Bekloppter“ tituliert wird.
2500 Euro kostet es indes, wenn der Beamte „Alte Sau“ genannt wird. Übrigens: Auch indirekte Aussagen, wie zum Beispiel „Am liebsten würde ich A…loch zu Dir sagen“, werden als vollwertige Beleidigungen geahndet. Und auch das Duzen eines Polizisten kann mehrere Hundert Euro Strafe ausmachen.
D.A.S. weist darauf hin, dass es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten keinen festen Bußgeldkatalog gibt. Die Höhe sei abhängig von den Umständen und vom Verdienst des Beschuldigten,