Düsseldorf. . Blinde und gehörlose Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung von einer Blutspende ausgeschlossen werden. Derartige Vorfälle, wie aus der Uniklinik Essen geschildert, seien “sehr bedauerlich“, sagte NRW-Gesundheitsstaatssekretärin Marlies Bredehorst (Grüne) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Düsseldorfer Landtags.

Auf massive Kritik der NRW-Landesregierung ist das Ausschließen von Gehörlosen und Blinden von einer Blutspende an einzelnen Kliniken des Landes gestoßen. Das dem Land gehörende Klinikum Essen hatte Gehörlose nicht zur Blutspende zugelassen, weil aus Sicht der Klinik mit diesen Personen kein vertrauliches Gespräch möglich sei.

Im Landtag nannte die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marlies Bredehorst (Grüne), die Vorgänge „bedauerlich. Die Praxis muss sich ändern.“ Bredehorst stellte klar, dass es keine rechtlichen Probleme bei der Blutspende von Gehörlosen und Blinden gebe. Außerdem gelte die UN-Konvention. „Wir werden das mit dem Behindertenbeauftragten regeln.“

„Gehörlosigkeit und Blindheit sind keine ansteckenden Krankheiten“

Der Behindertenbeauftragte Norbert Killewald (SPD), sprach von einem „Diskrminierungstatbestand“. Nach dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz seien Unikliniken wie Blutspendedienste verpflichtet, für Gleichberechtigung zu sorgen. „Das verpflichtet auch dazu, alles dafür zu tun, damit eine Blutspende möglich ist“, sagte Killewald unserer Zeitung.

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Der SPD-Sozialexperte Michael Scheffler machte im Ausschuss deutlich, dass „Gehörlosigkeit und Blindheit keine ansteckenden Krankheiten sind“. Auch aus Sicht Killewalds sind „ausschließlich medizinische Gründe wie ansteckende Krankheiten als Begründung für einen Ausschluss rechtlich vertretbar“. Die kritisierten Kliniken rückten von der bisherigen Praxis ab.