Essen. Niederlage für das Essener Planungsamt: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das ehemalige Hertie-Grundstück am Rüttenscheider Stern für unwirksam erklärt. Ein Anwohner der Bertholdstraße klagte aufgrund der massiven Bebauung. Das Gericht gab der Klage statt.
Böse Pleite für das städtische Planungsamt: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat den Bebauungsplan für das ehemalige Hertie-Grundstück am Rüttenscheider Stern für unwirksam erklärt. Das Gericht gab damit der Normenkontrollklage eines Anwohners der Bertholdstraße statt, der seine Nachbarschaftsrechte durch das Büro- und Geschäftshaus „Rü 62“ missachtet sieht, das der Projektentwickler Kölbl Kruse auf dem Areal errichtet hat. Der Kläger empfindet die „Massivität der Bebauung“ als rücksichtslos.
In letzter Konsequenz ein Schwarzbau
Der Baugenehmigung für das Objekt wäre mit dem Urteil die rechtliche Grundlage entzogen. Eine Klage dazu gegen die Stadt Essen ist vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch anhängig. Nach Informationen dieser Zeitung hat das Gericht bei der Planungsverwaltung bereits angefragt, ob sie gedenke, die Baugenehmigung wieder zurückzunehmen. Ein Wink mit dem Zaunpfahl? „In letzter Konsequenz stünde dann dort ein Schwarzbau“, so Rechtsanwalt Olaf Bischopink von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte aus Münster, die den Kläger vertritt.
Neues Bebauungsplanverfahren
So weit will es die Stadt nicht kommen lassen. Thomas Müller vom Stadtplanungsamt zeigt sich optimistisch, dass sich die vom OVG bemängelten Abwägungsfehler in einem neuen Bebauungsplanverfahren korrigieren lassen. Die Gegenseite sieht dies erwartungsgemäß anders und verweist auf die im Bebauungsplan festgeschriebene Baulinie. Diese legt fest, wo ein Baukörper zu stehen hat. In diesem Fall entspricht die Baulinie der Grundstücksgrenze - ohne dass der vorgeschriebene Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten worden wäre, wie die Klägerseite betont. Das galt schon für das ehemalige Kaufhaus an gleicher Stelle. Mit dem Abriss erlosch der Bestandsschutz. Bischopink: „Man hätte anders bauen können.“ Oder müssen.
Gestatten, Rü 62!
Und nun? Den Bau wieder abzureißen, wäre nach Einschätzung des Planungsamtes unverhältnismäßig. Kölbl Kruse wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen.