Essen.. Weil er sich von der Gruppe Fußballfans in Essen provoziert fühlte, griff der heute 19-Jährige die jungen Leute mit einem Messer an. Ein Opfer starb an den Stichverletzungen. Wegen Todschlags ist der Täter nun zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Der Messerstecher von Holsterhausen muss sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte mit einem Beschluss vom 5. Dezember das Urteil des Landgerichts Essen gegen den heute 19 Jahre alten Lukas K. wegen Totschlags.
Selten hatte ein Verbrechen so viel Aufsehen erregt. Denn ohne erkennbaren Grund hatte Lukas K. am 13. November 2011 vor der Sparkasse in Essen-Holsterhausen ein Messer gezogen und einen 19-Jährigen mit einem Stich in die Brust getötet. Er hatte sich zuvor aus unerklärlichen Gründen von einer Gruppe junger Männer provoziert gefühlt, die als Fußballer des TuS Holsterhausen von einem Auswärtsspiel in Karnap zum Gemarkenplatz zurückkehrten.
Gericht sah Notwehr nicht gegeben
Offenbar hatte ihn ihr Lachen gestört. Er hatte zunächst den 19-Jährigen mit einem Tritt zu Boden gestreckt. Als die Verfolger ihn auf seiner Flucht einholten, zog er das Messer, drehte sich um und stach zu. Einem Freund des Opfers stach er das Messer in den Nacken. Dieser junge Mann überlebte schwer verletzt.
Neun Jahre Jugendstrafe hatte Staatsanwältin Elke Hinterberg gefordert. Wie später das Gericht wies auch sie dem Angeklagten die Schuld an der Auseinandersetzung zu: Er allein habe die Gewaltspirale in Gang gesetzt. Verteidigerin Jenny Lederer beschrieb den Angeklagten als Opfer. Den Fußballern unterstellte sie schwere Beleidigungen und eine aggressive Grundhaltung.
Von Notwehr sprach sie, außerdem habe ihr Mandant nur drohen wollen. Das Opfer habe aber nicht mehr stoppen können und sei ins Messer hineingelaufen. Freispruch forderte sie. Richter Günter Busold hatte diese Wertung scharf zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt die Sicht der Jugendstrafkammer.