Essen.. Der Richter sprach von einem Fall, der nur Verlierer kenne. Lukas K., der 18 Jahre alte Messerstecher von Holsterhausen, muss wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sechs Jahre und neun Monate in Haft. Einen Fall von Notwehr, wie ihn die Verteidung sah, habe es nicht gegeben.
Lukas K., der 18 Jahre alte Messerstecher von Holsterhausen, muss wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sechs Jahre und neun Monate in eine Jugendstrafanstalt. Die III. Essener Jugendstrafkammer verurteilte ihn am Montag und sah für die tödlichen Stiche des Angeklagten keinerlei Rechtfertigung. Notwehr habe nicht vorgelegen. Der Abendrealschüler hatte sich am 13. November 2011 im Essener Stadtteil Holsterhausen von einer Gruppe junger Männer provoziert gefühlt und mit seinem überraschend gezogenen Messer einen 19-Jährigen erstochen und dessen gleichaltrigen Freund lebensgefährlich verletzt.
Richter Günter Busold sprach von einem Fall, der nur Verlierer kenne. Einmal die Opfer, aber auch der Angeklagte selbst, der „sein Leben lang mit dieser Tat leben muss“. Scharf kritisierte er Verteidigerin Jenny Lederer, die in ihrem Plädoyer Freispruch wegen Notwehr gefordert hatte. Ihre Bemerkung, es sei oft nur Zufall, wer Opfer und wer Täter sei, „entbehrt jeglicher Grundlage, war eine unnötige, zynische Belastung ohne Empathie (Mitgefühl) für die Opfer“. Den Opfern der Tat dankte Busold ausdrücklich für die „Gefasstheit“ in der Hauptverhandlung. Staatsanwältin Elke Hinterberg hatte neun Jahre Jugendstrafe gefordert.
„Ja, ich Lukas K. habe etwas sehr Schlimmes getan“
Der Angeklagte sei es gewesen, der in dem Zusammentreffen mit den vier jungen Leuten, alles Fußballer des TuS Holsterhausen, die nach einem Spiel in Karnap zum Gemarkenplatz gingen, die Eskalationsspirale eröffnet und auf eine andere Schiene gebracht habe. Er habe sich vom Lachen der jungen Männer beleidigt gefühlt, möglicherweise hätten diese „ihm auch ein paar beleidigende Sprüche reingedrückt“. Darauf habe Lukas K. aber völlig unangemessen reagiert, indem er Tobias Götz erst mit einem Tritt zu Boden streckte und ihn dann mit einem Messerstich ins Herz tötete. Wer derart in die Brust eines Menschen steche, der nehme dessen Tod „billigend in Kauf“, sagte Busold.
Viele Verwandte und Freunde der jungen Leute folgten der Urteilsverkündung. Busold erinnerte daran, dass die Jugendstrafe vor allem erzieherisch wirken müsse und nicht der Abschreckung diene. So stehe es im Gesetz. Er forderte Lukas K. dazu auf, die Strafe als Chance zu sehen, seinen Schulabschluss nachzuholen. Er solle so die Tat verarbeiten, nicht verdrängen, so dass er später einmal sagen könne: „Ja, ich Lukas K. habe etwas sehr Schlimmes getan, aber ich habe gesühnt dafür und mein Leben in den Griff bekommen.“