Essen.. Nur zum Schein bot ein 30-jähriger verschuldeter Mann sein Fahrzeug zum Kauf an: einen Audi A 4 an für 12.000 Euro. Den Interessenten schlug er mit einem Komplizen mit einem Elektroschocker, Reizgas, Schlägen und Trittenbrutal nieder und raubte ihn aus. Für die Tat muss der Mann lange ins Gefängnis.

Die Angst, seine Ehefrau könne von seinen Schulden erfahren und ihn mit der gemeinsamen Tochter verlassen, war für einen 30-Jährigen Angeklagten Grund, straffällig zu werden. Dies räumte der Angeklagte jetzt vor der XVII. Strafkammer des Essener Landgerichts ein. Unter Vorsitz von Richterin Gabriele Jürgensen verurteilte die Strafkammer ihn wegen Raubes und besonders schwerer Körperverletzung zu sechs Jahren Gefängnis.

Ohne Wissen und gegen den Willen der Ehefrau hatte der Angeklagte sich bei deren Cousin 4500 Euro geliehen. Der wollte das Geld schließlich zurück und drohte dem Angeklagten, dessen Ehefrau von den Schulden zu erzählen, so der ­30-Jährige. Da verfiel der bis dahin unbescholtene Mann, der mit einer Pizzeria in die Insolvenz gegangen war, auf die Idee, in die Kriminalität einzusteigen – und zwar gleich ganz oben. „Eine unheilvolle Idee“ nannte das die Richterin.

Die Kammer glaubte dem Spanier

Im Internet bot er auf einer Fahrzeugbörse einen Audi A 4 an für 12.000 Euro. Er hatte allerdings niemals die Absicht, das Auto zu verkaufen, stattdessen wollte er nur Käufer anlocken, um ihnen den Kaufpreis abzujagen. Eine Betrugsmasche, die als sogenannter „rip deal“ bekannt geworden ist. Als Mittäter holte er einen Verwandten ins Boot und plante durchaus wie ein Profi.

Ein spanischer Autohändler (30) interessierte sich für den Audi. Am 8. Februar traf man sich zur Abwicklung in Kettwig an der Straße Im Teelbruch. Der Kunde war mit einem Bekannten per Flugzeug und Taxi angereist. Es kam zum Überfall mit Elektroschocker, Reizgas, Schlägen und Tritten. Das 30-jährige Opfer erlitt Prellungen, Schürfwunden und einen Nasenbeinbruch. Von 7000 Euro Beute sprach der Angeklagte. 31.000 Euro habe man ihm geraubt, erklärte dagegen der Zeuge vor Gericht. Mit Bankauszügen belegte er entsprechende Abbuchungen und wies nach, dass er ein weiteres Auto hatte kaufen wollen.

Die Kammer glaubte dem Spanier. Und entschied: Der Angeklagte muss dem Opfer rund 32.000 Euro (einschließlich dessen Unkosten) zurückzahlen und 1500 Euro Schmerzensgeld. Dem Freund des Autokunden, dem unter anderem seine Kleidung abhanden kam, muss er 200 Euro zahlen und 500 Euro Schmerzensgeld.