Essen. . Milieu-Größe Peter K., besser bekannt als „Big Buddha“, ist schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Angeklagt ist er, weil er im Essener Gefängnis gleich mehrere Inhaftierte als Killer für seine thailändische Ehefrau angeworben haben soll. 5000 Euro hat er ihnen geboten, falls sie die Dame umbringen. Und wie sie das tun sollen, hat er ihnen genau erklärt.

Allein seine Nackentätowierung verrät seinen Spitznamen. Aber um keine Unklarheit aufkommen zu lassen, hat Peter K. am Dienstag ein knallgelbes T-Shirt mit dem Aufdruck „Big Buddha“ für seinen Auftritt vor dem Essener Schwurgericht angezogen. Angeklagt ist er, weil er im Essener Gefängnis gleich mehrere Inhaftierte als Killer für seine thailändische Ehefrau angeworben haben soll.

„Er müsste ja bekloppt sein, wenn er ausgerechnet im Gefängnis nach einem Killer sucht“, meint sein Verteidiger Hans-Georg Bothe. Von einem intelligenten Plan spricht die Anklage von Staatsanwältin Birgit Jürgens tatsächlich nicht. Eher von Panik. Peter K., im Rotlicht-Milieu verhaftet, hatte am 27. April 2011 seine im Velberter Saunaclub „Acapulco“ als Masseuse arbeitende Frau brutal verprügelt. Der Essener wollte es nicht hinnehmen, dass die mittlerweile in Gladbeck wohnende 37-Jährige ihn verlassen wollte. „Ich bringe dich um, weil du mein Leben kaputt gemacht hast“, soll er bei den Schlägen gerufen haben, bevor er sich mit seinen weit über 100 Kilo auf ihren Körper kniete. „Wütend wie ein Tiger“, beschrieb sie ihn im Oktober 2011 vor dem Schwurgericht, „wie ein Tier, das Menschen auffrisst“. Damals verurteilte das Gericht ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft.

Verantworten wegen der Killersuche

Seit Dienstag muss er sich wegen der Killersuche verantworten. Laut Anklage sprach er in den ersten Tagen nach seiner damaligen Inhaftierung einen Mitgefangenen an, der kurze Zeit später entlassen werden sollte. 5000 Euro soll er ihm versprochen haben, falls dieser die Ehefrau umbringe. Er soll ihm auch die Adresse ihres Massagesalons in Gladbeck aufgeschrieben haben. Tatsächlich, so die Anklage, ging der Mann zu dieser Anschrift, führte den Auftrag aber nicht aus, weil sich dort auch ein Kind aufhielt.

Fast skurril erscheint der zweite Auftrag von Big Buddha, den die Anklage schildert. Panik spricht daraus. Er müsse so schnell wie möglich seine Frau los werden, soll er einem anderen Inhaftierten gesagt haben. Er müsse nämlich verhindern, dass sie ihre polizeiliche Aussage über die Schlägerei vor Gericht wiederhole. Geld spiele keine Rolle.

3000 Euro für den Mord

3000 Euro soll er ihm schließlich für den Mord geboten und dabei detailliert Anweisungen erteilt haben: Eine große Menge Tabak in Wasser auflösen und nach einigen Tagen die so entstandene Blausäure auf eine Spritze aufziehen. Diese Flüssigkeit müsse er der Frau im Vorübergehen auf der Straße in den Hals injizieren.

Zum Pech des Angeklagten gingen die Häftlinge zur Anstaltsleitung, offenbarten die Aufträge. „Alles erfunden“, weist Big Buddha die Vorwürfe zurück. Er habe nie mit anderen über die Tötung seiner Frau gesprochen. Für das Verfahren hat das Schwurgericht fünf weitere Tage eingeplant.